Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - angenommener unverschuldeter verkehrsunfall
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

angenommener unverschuldeter verkehrsunfall

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Delta
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 21:08    Titel: angenommener unverschuldeter verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Hallo

angenommen jemand hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Totalschaden gehabt - muss dann die gegnerische Vers. auch die mitgebrachten Gegenstände aus dem Totalschaden-Fahrzeug ersetzen? Oder auf welchem Wege kann man Ersatz erlangen.?

Diese Gegenstände wurden teilweise von Helfern, um weitere Verunreinigungen zu vermeiden, vor der KFZ Sachverständigen-Begutachtung entsorgt. Teilweise noch vorhanden.

Dank

noch ein gast
Nach oben
ahk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.10.2004
Beiträge: 17
Wohnort: Wendeburg

BeitragVerfasst am: 20.10.04, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Man muß den Schaden nachweisen, dh belegen oder glaubhaft machen können, welche Gegenstände in dem Fahrzeug waren und unfallbedingt beschädigt wurden, wie hoch der Anschaffungspreis für diese Gegenstände war und wie alt sie waren.

Der KFZ-Sachverständige ermittelt in der Regel nur den Fahrzeugschaden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

...aber grundsätzlich kann man vom schadenverursacher, bzw. von dessen versicherung den schaden auch an den im fzg mitgeführten gegenständen verlangen. aber, wie gesagt, sie müssen den schaden an sich und die konkrete schadenhöhe beweisen. bei entsorgten sachen ist zumindest ersteres nicht möglich, weshalb es hierfür regelmässig keinen ersatz gibt, oder zumindest gehörige abzüge gemacht werden.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 20.10.04, 08:51    Titel: Re: angenommener unverschuldeter verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Wenn das nur ein angenommener Unfall ist muß die Versicherung gar nichts bezahlen.

Delta hat folgendes geschrieben::
Hallo

angenommen jemand hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Totalschaden gehabt - muss dann die gegnerische Vers. auch die mitgebrachten Gegenstände aus dem Totalschaden-Fahrzeug ersetzen? Oder auf welchem Wege kann man Ersatz erlangen.?

Diese Gegenstände wurden teilweise von Helfern, um weitere Verunreinigungen zu vermeiden, vor der KFZ Sachverständigen-Begutachtung entsorgt. Teilweise noch vorhanden.

Dank

noch ein gast
Nach oben
Carsten
Gast





BeitragVerfasst am: 20.10.04, 22:31    Titel: Re: angenommener unverschuldeter verkehrsunfall Antworten mit Zitat

[quote="Anonymous"]Wenn das nur ein angenommener Unfall ist muß die Versicherung gar nichts bezahlen.

Das ist doch hier die politisch korrekte Sprachregelung Lachen Angenommene Menschen diskutieren über angenommene Fälle. Nehme ich jedenfalls an Ausrufezeichen Frage Ausrufezeichen
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.