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angenommen jemand hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Totalschaden gehabt - muss dann die gegnerische Vers. auch die mitgebrachten Gegenstände aus dem Totalschaden-Fahrzeug ersetzen? Oder auf welchem Wege kann man Ersatz erlangen.?
Diese Gegenstände wurden teilweise von Helfern, um weitere Verunreinigungen zu vermeiden, vor der KFZ Sachverständigen-Begutachtung entsorgt. Teilweise noch vorhanden.
Man muß den Schaden nachweisen, dh belegen oder glaubhaft machen können, welche Gegenstände in dem Fahrzeug waren und unfallbedingt beschädigt wurden, wie hoch der Anschaffungspreis für diese Gegenstände war und wie alt sie waren.
Der KFZ-Sachverständige ermittelt in der Regel nur den Fahrzeugschaden.
...aber grundsätzlich kann man vom schadenverursacher, bzw. von dessen versicherung den schaden auch an den im fzg mitgeführten gegenständen verlangen. aber, wie gesagt, sie müssen den schaden an sich und die konkrete schadenhöhe beweisen. bei entsorgten sachen ist zumindest ersteres nicht möglich, weshalb es hierfür regelmässig keinen ersatz gibt, oder zumindest gehörige abzüge gemacht werden.
Wenn das nur ein angenommener Unfall ist muß die Versicherung gar nichts bezahlen.
Delta hat folgendes geschrieben::
Hallo
angenommen jemand hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit Totalschaden gehabt - muss dann die gegnerische Vers. auch die mitgebrachten Gegenstände aus dem Totalschaden-Fahrzeug ersetzen? Oder auf welchem Wege kann man Ersatz erlangen.?
Diese Gegenstände wurden teilweise von Helfern, um weitere Verunreinigungen zu vermeiden, vor der KFZ Sachverständigen-Begutachtung entsorgt. Teilweise noch vorhanden.
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