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Komissarisches Vorstandsmitglied / Neuwahlen?

 
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redhead
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:28    Titel: Komissarisches Vorstandsmitglied / Neuwahlen? Antworten mit Zitat

Hallo

vor einigen Tagen bin ich aus unserem Vorstand ausgetreten. Der Verein ist ein gemeinnütziger jedoch nicht eingetragener Verein. Der Vostand besteht lt. Statuten aus dem Minimum von 3 Personen, PräsidentIn, Kassierer, Schriftführer.

Gestern erhielt ich vom amtierenden Kassenprüfer eine Mail mit der Mitteilung, dass ich bis zu Neuwahlen weiterhin ein komissarisches Vorstandsmitglied bin, obwohl ich bei meinen Tätigkeitsniederlegung auch meinen sofortigen Austritt gegeben habe. Stimmt diese Aussage?

Die amtierende Präsidentin akzeptiert zur selben Zeit nicht, dass der Vorstand durch meinen Weggang nicht mehr geschäftsfähig ist und deshalb eine Zuwahl in den Vorstand oder eine Neuwahl stattfinden muss. Der Kassenprüfer und ich sind der Ansicht, dass diese Wahl in den nächsten Wochen stattfinden muss, die Präsidentin meint jedoch eine Zuwahl sei möglich, jedoch nicht zwingend sie könnte den Verein auch in einer Zweierkombination führen. Und dies, obwohl in den Satzungen ganz klar steht, dass der Vorstand aus mind. (!) 3 Personen bestehen muss.

Für die Einberufing einer Mitgliederversammlung, welche nicht vom Vorstand eingerufen wird, müssen lt. Statuen 1/3 aller Mitglieder einverstanden sein. Gibt es neben der Befragung aller Mitglieder einen weitern Weg für den Kassenprüfer eine Mitgliederversammlung zu "erzwingen"? Den Weg aufs Amtgericht möchten wir nicht unbedingt antreten.
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ein Vorstandsmitglied kann jederzeit mit sofortiger Wirkung sein Amt niederlegen. Es kann unter keinen Umständen gezwungen werden, weiterhin im Amt zu bleiben (auf die Folgen eines Rücktrittes "zur Unzeit" will ich hier nicht weiter eingehen).

Der Kassenprüfer sollte seine Tätigkeit auf die Prüfung der Kasse und der Geschäftsführung des Vorstandes beschränken Smilie

Der unvollständig besetzte Vorstand ist nicht mehr beschlussfähig, wohl aber noch handlungsfähig, wenn die beiden verbliebenen Vorstandsmitglieder entweder einzeln oder gemeinsam vertretungsbefugt sind. Solche Handlungen (z.B. Vertragsabschluss mit einem Dritten) sind für den Verein rechtsverbindlich, d.h., der Verein muss einen solchen Vertrag erfüllen. Jedoch kann der Verein ein Vorstandsmitglied, welches Handlungen ohne Vorstandsbeschluss vornimmt, im Falle eines Schadenseintritts regresspflichtig machen. Das ohne Beschluss handelnde Vorstandsmitglied haftet in einem solchen Fall persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
Schon allein deshalb müsste es im ureigensten Interesse jedes Vorstandsmitgliedes liegen, den Vorstand schnellstmöglich wieder zu ergänzen.

Es ist nicht die Aufgabe des Kassenprüfers, sich als solcher in die Geschäftsführung des Vorstandes einzumischen. Er hat, wie bereits oben gesagt, die Kasse und die Geschäftsführung des Vorstandes zu prüfen und der Mitgliederversammlung über diese Prüfung Bericht zu erstatten und ggf. auf Unstimmigkeiten oder Mißstände hinzuweisen. Die Beseitigung des geschilderten Mißstandes ist nicht seine Aufgabe, sondern die des (Rest-)vorstandes.

JS
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redhead
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Sehr glücklich , jetzt liegt es wohl an mir die Ehre des Kassenprüfers zu retten. Der Kassenprüfer war selber schon Vorstandsmitglied und ist sich deshalb des Geschäftsgebahrens der Präsidentin klar bewusst.

Aus der obigen Antwort schliesse ich, dass nichts weiter übrig bleibt als Mitgliederstimmen zu sammeln um eine Mitgliederversammlung abhalten zu können. Da der Restvorstand ja nur noch aus 2 Personen besteht (was lt. Statuten nicht erlaubt ist) und die Präsidenten auf keinen Fall so eine Versammlung abhalten will und es ihr aus welchen Gründen auch immer nicht verständlich gemacht werden kann, dass sich die Vereinsführung an die Statuten zu halten hat, wird es wohl zum grossen Chaos kommen.
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