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Verfasst am: 20.10.04, 15:03 Titel: Mehrkosten durch fehlerhaften Architektenplan
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt würde mich rein rechtlich interessieren:
Nehmen wir, ein Wohnhaus samt Doppelgarage soll aufgestockt werden.
Zwischen Wohnhaus und Garage ist ein Luftraum von 3 m Breite, der nun mit einer Betondecke geschlossen werden soll. Jetzt passiert folgendes: Der Architektenplan weist einen Höhenunterschied von 40 cm zwischen Hausdecke und Garagendecke aus. Auf der Zwischendecke selbst ist eine Höhenangabe, die der der Garage entspricht. Jedoch sind keine Stufen zum haus eingezeichnet. Der Bauunternehmer schalt nun die Decke falsch ein, da er aufgrund der nicht eingezeichneten Stufen eine falsche Annahme trifft. Nachdem der Bauherr den Fehler bemerkt, wird die Decke ausgeschalt und erneut eingeschalt. Erst jetzt stellt sich heraus, dass der Höhenunterschied tatsächlich nicht 40, sondern nur 15 cm beträgt. Also wird die Decke ein drittes mal geschalt. Gesamtarbeit für 2 vergebliche Schalungen: 6 Personentage!
Der Bauherr soll die Leistung des Unternehmers jetzt zahlen.
Wem gegenüber kann der Bauherr jetzt die Mehrkosten geltend machen? Der Unternehmer hat eine falsche Annahme getroffen, die Pläne waren eindeutig teils falsch, teils nicht eindeutig. Wer ist hier in Regress zu nehmen.
Handelt es sich um einen Werkplan oder wird nach Eingabeplänen gearbeitet?
Wurden (wie es fast alle Architekten auf die Planung schreiben) die Maße vor Ort geprüft?
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