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Lärm durch Diskotheken und deren Besucher

 
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Bubu
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 02:46    Titel: Lärm durch Diskotheken und deren Besucher Antworten mit Zitat

Eine WG wohnt in einer Straße, in der nur wenige Meter voneinander entfernt zwei Diskotheken sind.

Die eine hat einen Biergarten, in dem täglich bis Mitternacht Ausschank ist, der Biergarten selber wird erst um 01:00 geschlossen. Nebst Biergarten hat der Laden auch noch ein Tanzlokal, welches Mittwochs, Donnerstags und das komplette Wochenende bis etwa 4 Uhr morgens geöffnet hat. Dementsprechend trudeln die (meist alkoholisierten) Gäste "tröpfchenweise" bis früh morgens aus dem Laden und verweilen dann erstmal vor dem Laden auf der Straße, meist ziemlich lautstark (Rumgröhlen, Bierflaschen werfen, auf die Straße pinkeln, et).

Die andere Diskothek hat nur Donnerstags geöffnet. Bis in die frühen Morgenstunden stehen die ebenfalls alkoholisierten Gäste vor der Tür und pendeln zwischen den beiden Diskos. Ebenfalls ziemlich lautstark. Desweietern werden die Anwohner noch mit Musik beschallt, wenn sich die Türe öffnet.

Die WG hat versucht, die Betreiber der Läden auf dieses Problem hinzuweisen, stieß dabei aber bislang nur auf taube Ohren.

Was kann die WG unternehmen, außer permanent nachts die Polizei anzuklingeln?

Bzw. in wie weit sind Betreiber von Diskotheken dafür verantwortlich, das ihre Gäste auch nach dem Verlassen des Lokals nicht auf der Straße unmittelbar davor nicht rumgröhlen etc.? Oder sind die Betreiber der Läden fein raus, sobald ihre Kundschaft das Gelände verlassen hat?
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

"garnicht". schau mal in den mietvertrag ob da die lokalitäten aufgeführt sind. wenn nicht > mietminderung
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