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NikeII Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 14.07.05, 16:35 Titel: Planschen auf dem Balkon |
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Hallo!
Ich habe diese Seite durch Zufall bei google gefunden und habe mal eine Frage. Ich habe nichts der gleichen gefunden, vielleicht hat schon jemand diese Frage gestellt und ich habe es überlesen. Wenn ja, dann verweist mich doch bitte an diesen Artikel, Danke schön!
So nun zu meinem Anliegen:
Wir wohnen in einem 7 Parteien Haus in 1. OG. Die Wohnungen haben, bis auf die UG - Wohnung alle den gleichen Balkon! Die UG-Wohnung hat eine Terrasse!
Meine Tochter (demnächst 3 Jahre alt) und mein Tageskind (2 1/2 Jahre) haben auf dem Balkon geplanscht! Unser Nachbar fühlte sich gestört, da das Wasser das runterkommt ihn naß macht. Die beiden haben ein Planschbecken das ca. 60 cm Druchmesser hat und ein Maximalvolumen von 40l. Ihn stört aber nicht nur das Wasser sondern auch der "Lärm" (also Kinderlachen) den die beiden machen.
Sicherlich sehe ich als Mutter die Sache nicht so eng wie mein Nachbar. Aber als über uns eine Familie mit kleinem Kind wohnte, und dieser (mit einem wesentlich größeren Planschbecken) planschte, haben wir keinen Spritzer Wasser abbekommen. Klar kam Wasser runter, aber nicht auf unser Balkon, sondern auf die Terrasse die im UG liegt.
So nun mal meine Frage: Ab wann (Uhrzeit) dürfen die Kinder auf dem Balkon spielen? Darf man auf dem Balkon planschen? Wenn ja, wie groß darf das Planschbecken sein?
Ich hoffe sie können meine Fragen beantworten!
Vielen lieben Dank schon mal!
GLG Nike |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 14.07.05, 19:52 Titel: |
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Hallo,
M.E. gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch eines zur gemieteten Wohnung gehörenden Balkons, dort ein Planschbecken aufzustellen und seine Kinder bei diesem schönen sonnigen Wetter dort ihr Vergrnügen haben zu lassen. Sie sollten vielleicht während der allgemeinen Ruhezeit (13.oo - 15.oo Uhr) darauf verzichten.
Um dem "wasserscheuen" Nachbarn nicht noch mehr Munition zu liefern, könnte eine Nylonplane auf dem Balkon ausgebreitet werden, das Planschbecken darauf gestellt und die Plane im "kritischen Bereich" oben am Balkongeländer befestigt werden. Sieht zwar nicht so schön aus, dürfte aber seinen Zweck erfüllen.
Meine Meinung über Leute, die sich durch Kinderlachen gestört fühlen, behalte ich lieber für mich.(kopfschüttel).
Noch einen schönen Sommer und viel Spaß mit Ihren "Badenixen".
Gruß, Jade |
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NikeII Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15.07.05, 09:18 Titel: |
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Danke für die prompte Antwort
So was in der Richtung habe ich mir auch schon gedacht, aber ich war mir nicht sicher!
Es gibt auch keine Größenbeschränkung des Beckens, oder? Wir haben nämlich eines gekauft, dass einen Druchmesser von 1,20 m hat (unser Balkon ist 2 x 5,5 m groß). Eigentlich dürften wir das auch aufstellen, oder? |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 15.07.05, 09:49 Titel: |
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Hallo,
es gibt keine Vorschriften über die Größe, sie ergibt sich ja zwangsläufig aus der Breite des Balkons.
Wenn Sie Vorsorge treffen, dass nach Möglichkeit kein Wasser nach unten gelangt, kann Ihr Nachbar garnichts machen.
Gruß, Jade |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.07.05, 09:59 Titel: |
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Jade hat folgendes geschrieben:: | es gibt keine Vorschriften über die Größe, sie ergibt sich ja zwangsläufig aus der Breite des Balkons.
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Und aus dem Gewicht, man muss bedenken das ein Balkon nicht auf der Erde aufliegt und daher nur eine gewisse Last tragen kann bevor er runterkracht. |
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NikeII Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15.07.05, 10:04 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: |
Und aus dem Gewicht, man muss bedenken das ein Balkon nicht auf der Erde aufliegt und daher nur eine gewisse Last tragen kann bevor er runterkracht. |
Stell dir mal vor, wir krachen mitsamt den Becken (voll mit Wasser natürlich) auf den Balkon unseren netten Nachbarn.... |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.07.05, 10:23 Titel: |
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@Strider: Eine Traglastbegrenzung für den Balkon??? Muss dann da nicht ein Schild hin wie: Belastbar bis 500 kg oder ein Planschbecken, 2 dreijährige und eine nicht übergewichtige Aufsichtsperson....
Mir ist schon bekannt, dass in Altbauten Statikprobleme bei grossen Auqarien oder Wasserbetten auftreten, da die "alte Bauweise" meist nur eine Belastung bis 150 kg/qm zulässt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 15.07.05, 10:57 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: |
Und aus dem Gewicht, man muss bedenken das ein Balkon nicht auf der Erde aufliegt und daher nur eine gewisse Last tragen kann bevor er runterkracht. |
Natürlich hat Strider recht mit seinen Ausführungen. Ich hab`mich hier halt nur auf den konkreten Fall bezogen, wo das Gewicht dem einer erwachsenen Person entsprechen dürfte.
Gruß, Jade |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 15.07.05, 10:59 Titel: |
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Vermutlich ist die zusätzliche Deckenlast durch das Planschbecken so um 100-150 kg??? Also eine vernachlässige Größe? |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 15.07.05, 11:09 Titel: |
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Bei einem Wasservolumen von 40 Litern und 2 Dreijährigen komme ich irgendwie nicht auf 150 Kilo... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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NikeII Interessierter
Anmeldungsdatum: 14.07.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 15.07.05, 11:45 Titel: |
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@ Susanne
Wenn wir das große Becken aufstellen würden, nicht das kleine mit einem Wasservolumen von max. 40 l sonder das mit dem Druchmesser von 1,20 Meter.
Unsere Vorgänger hatten ein Becken, das einen Druchmesser von etwa einem Meter hatten.... |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 15.07.05, 12:28 Titel: |
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Hallo,
bei dem größeren Planschbecken dürfte dann wohl das Gewicht zweier erwachsener Personen erreicht werden, was - wie Werner bereits ausführte - eine zu vernachlässigende Größe ist.
Ich hab' mich mal im Internet umgeschaut, was da so alles unter Planschbecken rangiert:
z.B. 303 x 181m für die ganze Familie, das - mit Wasser gefüllt - sicherlich ein enormes Gewicht hat. Hier hätte ich doch Bedenken, dieses auf einem Balkon aufzustellen.
Gruß, Jade |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.07.05, 13:09 Titel: |
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Man kann das ja ziemlich einfach berechnen. Man nehme mal an es handelt sich um einen 303x181x90cm grosses Becken. Dort passen dann maximal 4,9 Kubikmeter Wasser rein mit einen Gewicht von 4,9 Tonnen. Spätestens dann sollte man drüber nachdenken ob der Balkon das Gewicht trägt. Selbst wenn das Becken nur halb so hoch ist, ist ein Gewicht von 2,45 Tonnen drin.
Das Planschbecken mit 1,20m Durchmesser und einer Höhe von sagen wir mal 50 cm fasst maximal 565 Liter Wasser, also nur 565 KG Gewicht. Das dürfte normalerweise ohne Probleme möglich sein. |
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