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Voranmeldepflicht befreien lassen

 
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Markie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 14:29    Titel: Voranmeldepflicht befreien lassen Antworten mit Zitat

Laut Gesetz:
Zitat:
Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr
nicht mehr als 512 €, kann das Finanzamt Sie von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch ganz befreien.


Was genau würde einem das bringen? Nur, das man die Voranmeldungen nicht abgeben muss sondern nur den jahresabschluss? Oder braucht man auch garkeine UmSt. bezahlen?
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Tax
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 168

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mann muss keine monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen abgeben, sondern nur die Umsatzsteuererklärung.
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