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Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr
nicht mehr als 512 €, kann das Finanzamt Sie von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen auch ganz befreien.
Was genau würde einem das bringen? Nur, das man die Voranmeldungen nicht abgeben muss sondern nur den jahresabschluss? Oder braucht man auch garkeine UmSt. bezahlen?
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