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Widersprüchliche Aussagen der Arbeitsagentur - was ist wahr?

 
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Jade63
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 22:12    Titel: Widersprüchliche Aussagen der Arbeitsagentur - was ist wahr? Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich nun meinen Bewilligungsbescheid (einschließlich Meldungen für Sozialvericherung und Leistung) auf gerichtlichem Weg einklagen will,
würde ich gern wissen, ob einige Aussagen, die ich von der Arbeitsagentur erhalten habe wahr sind.

Ich bin seit 1.7.04 arbeitslos und habe bis heute weder einen Bescheid noch ALG oder eine Vorauszahlung gesehen, nur sehr widersprüchliche Aussagen von der Arbeitsagentur gehört.

Hier das ganze in Kurzform:

- Arbeitsvertrag bis 27.2.04, im letzten Moment gab es einen neuen (ab 28.02). Genaues wußte noch niemand darüber. Aber erst mal Arbeit.
- 08.03.04: Wieder bei der AA in Arbeit gemeldet, dabei gleich gesagt, dass der neue Vertrag auch nur kurzfristig sein wird, vielleicht bis Mitte April.
- Mitte April: AV ist da, erst mal bis 30.6., er soll bei entsprechender Auftragslage verlängert werden.
- Anfang Juni: AV wird nun doch nicht verlängert, also am 11.6. Arbeitslosmeldung.
- 14.7. : Termin zur Abgabe der Unterlagen, nach Aussage des AA Bearbeitung bis Monatsende fertig.
- 20.7. : "Ergänzungsblatt zum Bewilligungsbescheid" erhalten, Minderung wegen zu später Meldung (was hatte ich dann am 8.3. getan? Vielleicht angegeben, dass der neue Vertrag nur kurzfristig sein wird?). Geldbetrag steht dabei.
- 30.7. : Dagegen Widerspruch eingelegt. Kein Kommentar, man wollte die Arbeitsverträge sehen.
- 19.8. :Kein Bescheid, kein Geld, dafür will die KV wissen, was ich mache. Bei AA Antrag auf Vorauszahlung gestellt. Ich soll am nächsten Tag das Geld holen kommen.
- 20.8. : Anruf vom AA: Das Geld wäre am 18.8. überwiesen worden, ich bräuchte nicht zu kommen.
- 26.8. : siehe 19.8. - Kein Geld, kein Bescheid, KV will mich freiwillig versichern. (Bin insulinabhängig und brauche daher die KV-Leistung) Seit 23.8. wieder Arbeit, daher abgemeldet bei AA. Nachfrage wegen Geld, 2. Versuch wegen Vorauszahlung. Antwort: Akten sind nicht da, wegen dem Widerspruch, deshlab keine Bearbeitung und kein Geld. Vorauszahlung auch nicht möglich. MA will Akten erst mal zurückfordern. (Ablehung kam einen Tag später.)
- 01.09. : Wieder Arbeitslos, wieder zur AA. Wieder nachgefragt. AA fragt, ob ich meinen Antrag überhaupt abgegeben hätte. (Was habe ich am 14.7. gemacht? Worauf bezieht sich dann das Ergänzungsblatt?)
Info: Auf ein Ergänzungsblatt kann kein Widerspruch eingelegt werden. Nur auf den Bescheid. (Was hat man dann bei mir bearbeitet und abgelehnt?)
Nachfrage, ob Akten zurückgefordert wurden.
Antwort: Das kann dauern.
Info vom AA: Bisher wurde 4mal versucht, Geld zu überweisen, die Überweisung wurde jedesmal innerhalb des Amtes gestoppt. (Ich dachte, keine Bearbeitung? - siehe 26.8.)
- 06.09. : Situation unverändert, ich zum Sozialamt, Hilfe in Notlage beantragt. Wird befürwortet, die MA guckt merkwürdig, das macht mich stutzig.
- 14.09. Situation unverändert. Kein Bescheid, kein Geld, keine KV. Ich traue mich immer noch nicht, auf die Ablehnung zu reagieren. Wenn ich das mache, gibts zur Strafe auch weiterhin kein Geld, wie ich nun weiß. Kann mir jetzt schon nichts leisten.
Ich hab die Schn***e voll und fühle mich vera****t.

Ich würde gern wissen, welche gesetzlichen Grundlagen es für diese Aussagen gibt.
Oder stimmt das vielleicht gar nicht? Gibt es irgendwo gegenteilige Gesetze/ Verordnungen?

Ich würde ja gern einen RA danach fragen, aber den kann ich mir im Moment schlecht leisten.
Und ein Antrag auf Prozess-/Beratungskostenbeihilfe wird wohl kaum Erfolg haben, wenn ich nicht mal nachweisen kann, wovon ich im Moment lebe.
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kalle
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 21:28    Titel: Re: Widersprüchliche Aussagen der Arbeitsagentur - was ist w Antworten mit Zitat

und?
Wovon lebst Du?
Da muss es doch Freunde und/oder Familie ("Dritte") geben,
die dich unterstützen?
Aber bei ALG ist das doch sowieso egal?
Nur bei ALHi nicht, da musste bedürftig sein.
Also 1.Frage: ALG oder ALHi?
Wenn ALG, sofort hin zum AA und sich nicht abwimmeln lassen,
bring Zeit mit, bleib bis Dienstschluss, verlang den Vorgesetzten,
lass dich nicht abwimmeln!
Wenn ALHi: Und? biste bedürftig?
Wenn Du im Lotto gewonnen hast, haste doch sicher erstmal
deine Schulden bei den Obigen (Freunde/Familie) bezahlt?
Das tut man jedenfalls, wenn man ein anständiger Mensch ist.
Alles Gute!
Gruss
kalle
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