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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 13:07    Titel: wichtig! Antworten mit Zitat

hallo erstmal - ich habe zwar keine ahnung ob ich die anfrage jetz in den richtigen bereich gestellt habe aber ich erkläre mal kurz den sachverhalt:
eine person x hat im auftrag für einen sportverein in einem geschäft t-shirts bestellt. der beleg für diese bestellung sieht dabei so aus dass drauf steht dass frau x für den sportverein y t-shirts mit mengenangabe bestellt hat. darunter befindet sich ein stempel des vereins mit der unterschrift des leiters der geschäftsstelle von dem verein und ein stempel und eine unterschrift des geschäfts!
nun wurden die t-shirts geliefert und es hat alles gut geklappt nur jetz bezahlt der verein die rechnung nicht. nun ruft das geschäft bei der frau x an um von ihr das geld - immerhin 600€ zu bekommen und will sonbst gegen sie rechtliche schritte einleiten mit der begründung dass sie der ansprechpartner des geschäfts ist und den auftrag getätigt hat!

meine frage dazu ist inwieweit dies rechtens ist, da frau x nie eine unterschrift abgegeben hat und diese bestellung nur im auftrag erledigt hat!

für eine antwort würde ich mich sehr bedanken!

lg stefanie
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn erkennbar ist, dass das ganze allein für den Verein laufen sollte ist das Vorgehen des Ladens Humbug.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

danke erstmal für die antwort!
natürlich war es nur im auftrag für den verein denn mit dem war die bestellung abgesprochen und die bezahlung auch da extra sponsorengelder beschafft wurden die aber direkt an den verein gingen!
da nun aber die mannschaft, für welche die t-shirts waren den verein gewechselt hat zm saisonende denke ich mal dass sich der verein deshalb wegen der bezahlung so anstellt!
es müsste doch aber rein rechtlich was geben, damit eindeutig feststeht, dass sich das geschäft wegen der finanziellen ansprüche nur an den verein zu wenden hat und frau x somit raus ist aus der sache!?

lg stefanie
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Sie haben im Auftrag des Vereins eine Bestellung überbracht!

Die Bestellung wurde vom Geschäftsführer mit Stempel unterschrieben!

Somit sind Sie lediglich Überbringer (Bote) der Bestellung also auch nicht persönlich
haftbar!

Eine Drohung mit rechtlichen Schritten wirkt meistens bei so was!

Mit freundlchen Grüßen
Manfred
Dies ist meine persönliche Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo manfred und danke dir auch für die meinung denn sie entspricht auch meiner!

trotzdem wäre es lieb wenn irgendjemand das ganze noch rechtlich belegen könnte denn dann hätte ich konkret was in der hand!
ich selbst finde im internet leider ncihts deswegen die anfrage hier!

lg stefanie
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie!

Rechtlich ist das ganz einfach Sie haben bei dem Verein keine haftende Funktion!

Stellen Sie doch mal vor Sie hätten die Bestellung einfach in den Briefkasten der Firma
geworfen, was wäre passiert gar nichts und genauso ist es jetzt es gibt keinerlei
rechtliche handhabe Sie für die Zahlung haftbar zu machen!

Verweisen Sie an den Verein oder gegebenfalls das Sie einen Rechtsanwalt einschalten.

MfG
Manfred
Dies ist meine private Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

hallo manfred, danke noch einmal ganz herzlich!
wie sieht das denn aber aus wenn das geschäft meint dass man für sie ja der ansprechpartner ist und man denen ja auch mündlich dieses geschäft versichert hat!? hat das rechtlich keine bedeutung bzw tritt das hinter der schriftlichen vereinbarung zurück?

lg sefanie
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie!

Der Vertrag wurde zwischen der Firma und dem Verein abgeschlossen!

Was haben Sie denen mündlich versprochen?

Doch wohl nur das was schriftlich fixiert wurde oder?
Also können Sie sich nur auf die schriftliche Bestellung berufen und da bleibt nur der Verein übrig, Sie sind nicht persönlich haftbar Sie haben keine Prokura. Die Rechnung ging ja auch an den Verein und nicht an Sie!
Also wenn die Firma rechtliche schritte enleiten will muss Sie sich an den Verein wenden!

Was sagt der Verein dazu?
MfG
Manfred
Dies ist meine persönliche Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo manfred,

also ich persönlich hab denen nix versprochen sondern das war ne freundin von mir und sie hat denen gesagt dass der verein das geld hat und es bezahlt und dann wurde das ganze wie gesagt schriftlich festgehalten dass sie es für laubegast in dem geschäft geregelt hat und dann wurde nachträglich das ganze mit stempel und unterschrift vom verein bestätigt!
das geschäft meint halt nur dass sie für sie den ansprechpartner darstellt und dies dann auch wenn nicht gezahlt wird und sie da genauso mit drinhängt!

lg stefanie
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manfred123
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Da hat Sie sich aber ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, so ohne Funktion in dem Verein!

Da die Bestellung aber schriftlich bestätigt wurde ist der Verein Vertragspartner!

Sicher war Sie der Ansprechpartner aber der Vertrag wurde zwischen der Firma
und dem Verein geschlossen!

Wenn die das Geld wollen können Sie nur den Verein verklagen!

Was ist mit dem Verein, warum zahlt er nicht bzw. was sagt der Geschäftsührer?

Wie blauäugig ist den die Firma das sind doch Kaufleute!
Die wollen nur auf Ihre Freundin druck ausüben, sie soll denen sagen das der Verein bestellt hat und sie das persönlich nichts angeht!
MfG
Manfred
Dies ist meine persönlcihe Meinung, sie ist rechtlich nicht bindend!
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§ 164 BGB
Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.


Da offensichtlich Vertretungsmacht bestand und auch im namen des vereins bestellt wurde, ist der Verein dran...


Zuletzt bearbeitet von Injuve am 16.07.05, 10:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

jaeckel hat folgendes geschrieben::
Erwarten Sie keine individuelle konkrete kostenlose Rechtsberatung in unseren Foren, die verboten ist. Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Nicht so:
Zitat:
Mein Anwalt hat...mein Gegner hat...was soll ich tun?

sondern so:
Zitat:
Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein so dar...was könnte A tun...gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?

[url=http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6]
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den geamten recht.de Knigge!
[/url]
Vielen Dank, Ihr www.recht.de-Team!

_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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stefanie21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo manfred und danke für die erneute antwort,
naja der verein weigert sich aus verschiedenen gründen was mit spielerwechsel usw zu tun hat!
das geschäft an sich kam halt auch über beziehungen zustande wodurch das geschäft das auch so mitgemacht hat!
injuve ich danke dir ganz herzlich für den§ den so lässt es sich am telefon doch immer besser diskutieren Winken
also herzlichen dank noch mal an alle und ich hoffe das problem wird sich nun klären lassen!
lg stefanie
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