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Internetauktionshaus [Name geändert] rechtliche Schritte einleiten?

 
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Chris
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 20:57    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] rechtliche Schritte einleiten? Antworten mit Zitat

Hallo,

da sich ein Käufer bei mir seit Wochen nicht meldet und ebenso das Geld nicht überweist für den gekauften Artikel habe ich ihn mehrmals per Mail kontaktiert doch bis jetzt nie eine Antwort bekommen. Habe Ihm nun gedroht rechtliche Schritte einzuleiten.

Kann man dies überhaupt? Und wie sähe es aus, reicht es wenn man Rechtschutzversichert ist (wegen den Anwaltskosten)?

MfG,

Christoph W.
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 21:02    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] rechtliche Schritte einleiten? Antworten mit Zitat

Wenn Sie ihn nachweisbar in Verzug gesetzt haben (Einschreiben/Rückschein), können Sie Ihren Anspruch auf Vertragserfüllung nötigenfalls einklagen. Wenn die Gegenseite nicht pleite ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 21:10    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] rechtliche Schritte einleiten? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie ihn nachweisbar in Verzug gesetzt haben (Einschreiben/Rückschein), können Sie Ihren Anspruch auf Vertragserfüllung nötigenfalls einklagen. Wenn die Gegenseite nicht pleite ist.


Das heißt ich muss ihn schriftlich per Einschreiben/Rückschein anschreiben und ihn nochmals darauf hinweisen dass er zahlen soll und mich kontaktieren soll und wenn dies nicht geschieht er damit rechnen muss dass ich meinen Anspruch auf Vertragserfüllung einklage? Würde bei einem solchen verfahren eine Rechtschutzversicherung die anfallenden Anwaltkosten begleichen oder müsste man noch etwas hinzu bezahlen?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 16.09.04, 21:37    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] rechtliche Schritte einleiten? Antworten mit Zitat

Es spricht jedenfalls nichts dagegen, dass die Rechtsschutz zahlt - und wenn, zahlt sie auch alle gesetzlichen Gebühren. Also alles, solange Sie nicht irgendwelche höheren Honorarvereinbarungen mit dem Anwalt abschliessen.
Lässt sich übrigens in der Regel in wenigen Minuten per Telefon klären - einfach mal bei der Rechtschutz um Deckungszusage bitten. Winken
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