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Verfasst am: 02.05.05, 15:01 Titel: Flug zu früh gestartet ohne vorherige Mitteilung
Hallo,
habe im Februar 2005 für April 2005 einen Charterflug gebucht (nur Flug!) und habe
nach Zahlung die Tickets erhalten.
Am Abflugtag am Flughafen angekommen, teilte man mit, dass die Maschine
am gleichen Tag bereits um 06:05 (statt wie gebucht um 16:05) gestartet war.
Daraufhin wurde ich umgebucht auf einen Flug am gleichen Abend (Linienflug).
Am Zielort traf die Maschine gegen 22:30 ein (mit der originär gebuchten Maschine
wäre ich um 18:10 dort gewesen.
Ich hatte für die folgenden Tage vor Ort ein Hotel mit Halbpension gebucht und konnte
wegen der verspäteten Ankunft (gegen Mitternacht) auch keine Verpflegung mehr einnehmen.
Meine Frage lautet nun:
Handelt es sich hier um eine Verspätung, bei der man den Veranstalter in Regress nehmen kann? Eigentlich war es ja ein nicht angekündigter verfrühter Abflug, der
aber auf Grund fehlender Mitteilung zu einer Verspätung führte.
Wenn ja, in welcher Höhe besteht Schadenersatzanspruch?
Hotel und Flug wurden getrennt gebucht, also nicht beim selben Reiseveranstalter?
Das heißt, der Veranstalter hat es unterlassen, den Kunden von einer Flugzeitänderung zu informieren. Hier wird man wohl nicht von einer Verfrühung oder Verspätung (schon gar nicht) sprechen, sondern von einer Flugplanänderung.
War der Veranstalter in der Lage mit zumutbaren Mittel Dich zu erreichen? Mail? Telefonnummer? Brieflein?
Theoretisch haftet er für Schäden, aber dazu müsste ich jetzt alle Umstände genau kennen, die Bedingungen, zu denen der Veranstalter seine Charterflüge anbietet usw.
Wieder theoretisch gesprochen wäre es nämlich so, dass im Falle einer rechtzeitigen Verständigung der Flug ja auch erst so spät gelandet wäre und die Halbpension ebenfalls futsch gewesen wäre. Und in diesem Fall wäre keine Haftung seitens der Chartergesellschaft gegeben.
Hallo & schon mal Danke für die Antwort.
Weitere Infos:
1. Flug und Unterkunft wurden bei verschiedenen Anbietern gebucht.
2. Der Flug wurde per Internet gebucht; der veranstalter hätte also die Möglichkeit gehabt, etwaige Änderungen entweder per Mail, per brief oder auch telefonisch durchzugeben.
3. Es handelt sich um einen (Wortsperre: Firma)-Flug.
4. Ich glaube auch, dass es sich nicht um eine eigentliche "Verspätung" handelt, sondern um eine (leider nicht kommunizierte) Flugplanänderung.
5. Im Falle einer rechtzeitigen Verständigung wäre ich bereits am frühen Morgen abgeflogen und wäre auch früher am Urlaubsziel angekommen. In diesem Falle wäre jedenfalls die halbpensio nicht futsch gewesen. Bin dort nur so spät eingetroffen, da ich dann auf einen Linienflug am gleichen Tag umgebucht wurde (mit ein Mal umsteigen); die
eigentliche Maschine ist ja bereits 10 Stunden früher gestartet.
nach dem neuen Recht ist der Reisende verpflichtet - bei getrennter Buchung von Flug und Hotel - sich 48 Stunden vorher den Flug von der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter bzw. dessen Erfüllungsgehilfe (Reiseleitung) zuständig die Flugzeiten zu bestätigen bzw Änderungen bekannt zu geben.
Dies wurde vom Reisenden nach desen Schilderung unterlassen. Somit hat er keinerlei Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
Hätte er 2 Tage vorher nachgefragt, dann wäre ihm die Änderung bekannt gegeben worden.
Gruß
Karl-Heinz
Zuletzt bearbeitet von holzwurm68 am 15.07.05, 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
nach dem neuen Recht ist der Reisende verpflichtet - bei getrennter Buchung von Flug und Hotel - sich 48 Stunden vorher den Flug von der Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
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