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Verfasst am: 17.07.05, 23:43 Titel: Kündigung auf grund höherer gewalt
Hallo ich habe eine 14 tägige reise gebucht wobei Hotel und Flug gesplittet waren (das heisst Hotel und Transfer ein Veranstalter und Flug direkt bei der Fluggesellschaft) nach 9 Tagen bekommen wir durch die örtliche Reiseleitung ein Schreiben wo uns auf grund höherer Gewalt der Vertrag gekündigt wurde.es wurde uns ein sofortiger Rückflug angeboten wobei ich für die Umbuchung 200€ p.P zahlen sollte weil der regulere Rückflug nicht bei diesen Veranstallter gebucht wurde. Was hab ich für chancen irgentwie was wieder zu bekommen Hilfe!!!!
Ein Hurrikan dürfte schon unter höhere Gewalt fallen...
...andererseits, sollte das jetzt neulich in der Karibik gewesen sein, dann ist es natürlich völlig zu erwarten, daß einer auftritt.
Da muß man sich halt selber auch VOR BUCHUNG mal schlaumachen, die Hurrikansaison in der Karibik geht halt mal von Ende Juni bis Mitte November (in etwa) und die Dinger gibt es da JEDES JAHR wie bestellt.
Das soll heißen: als Reisender kann einen das nicht überraschen, da ein jährlich sich wiederholender Vorgang, gewissermaßen kann man die Uhr danach stellen, wenn es wieder soweit ist.
Dafür sind die Reisen jetzt (Vorsaison) natürlich auch besonders billig.
Was steht denn in den Reisebedingungen (sorgfältig lesen, da ist der Fall "höhere Gewalt" sicher abgehandelt)?
Das soll heißen: als Reisender kann einen das nicht überraschen, da ein jährlich sich wiederholender Vorgang, gewissermaßen kann man die Uhr danach stellen, wenn es wieder soweit ist.
Das würde ich so nun aber ganz und gar nicht sehen.
@jens123456: Rückfrage zum richtigen Verständnis:
Hotel wurde gebucht bei Veranstalter A, Flug bei Airline B.
--> A kündigt und bietet nun seinerseits einen Rückflug zum Preis von 200,-- Euro an
oder:
--> A kündigt, und B verlangt für die Umbuchung 200,-- Euro?
Das rechtliche Problem, das hier berührt wird, ist, ob ein Reiseveranstalter im Falle einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt auch dann zur Rückbeförderung des Reisenden verpflichtet ist, wenn die Beförderung nicht Bestandteil des Reisevertrags ist.
Ich meine: grundsätzlich nein - allerdings könnte man in bestimmten Situationen an eine besondere Fürsorgepflicht des Reiseveranstalters dem Reisenden gegenüber denken. Dann müsste der RV eine Rückbeförderungsmöglichkeit stellen, entstehende Kosten wären allerdings zwischen RV und Reisendem zu teilen.
Einschlägige Urteile - und ich bin sicher, so etwas würde erst vor Gericht entschieden - sind mir aber nicht bekannt.
... Dinge, die man täglich der Presse entnehmen kann --> Algenpest
... Dinge, die zum Leben im Urlaubsland gehören --> Kriminalität, Wirbelstürme
können durchaus als "Risiko des täglichen Lebens" bezeichnet werden und sind zu Lasten des Kundens.
Der Unterschied bei Wirbelstürmen besteht nur darin, dass ein Veranstalter verpflichtet ist, beim Wissen um einen heranziehenden, aktuellen Wirbelsturm den Kunden noch vor Abreise zu informieren und nicht erst bei Landung ...
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