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Verantwortung bei Transportschaden ?

 
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dertobias
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 18:45    Titel: Verantwortung bei Transportschaden ? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

meine Frau und ich haben bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Lumibär ersteigert. Das ist eine Standlampe die aussieht wie ein Gummibär.

Auf dem Bild sah der Bär in Ordnung aus.

Jetzt wo er geliefert wurde hat er eine Delle und einen Kratzer im Gesicht.
Der Verkäufer meint es müsste ein Transportschaden sein und verweisst auf einen großen Paketaufkleber, auf dem steht man soll die Ware direkt bei Lieferung durch den Speditör auspacken, prüfen und ggf. Mängel direkt anzeigen. Da wir dies nicht gemacht haben, hätten wir nun Pech habt.

Ist den so etwas zumutbar ?
Soll meine im 8. Monat schwangere Frau auf der Straße im strömenden Regen Pakete auspacken ?

Ferner wird auf den Internetauktionshaus [Name geändert]-Text verwiesen, in dem die Rede von einem Privatverkauf ohne Rücknahme und Garantie ist. Seltsam nur, das dem Paket ein Lieferschein einer GMBH beilag.

mfg

Tobias Schuetz
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 30.05.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Handelt es sich denn nun um einen gewerblichen Händler oder um einen Kauf von privat zu privat?
Sind Sie als Händler oder Verbraucher aufgetreten?

Wenn der Verkäufer als Privatperson gehandelt hat:
Wurde die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag rechtswirksam ausgeschlossen?
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dertobias
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 07:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe rein privat gekauft.

Der Verkäufer ist eine GmbH und hat einen Lieferschein beigelegt.

mfg

Tobias Schuetz
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Privatkauf trägt der Käufer das Versandrisiko.
Beim Kaufvertrag gewerblicher Händler -> Endverbraucher trägt der Händler das Versandrisiko.
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dertobias
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

dann nehme ich für die mal die 2. Variante in Anspruch
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dertobias
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 31.05.05, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mich mit dem Verkäufer geeinigt.

Ware wird zurück genommen und Geld wird erstattet.

mfg

Tobias Schuetz
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Userchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 19:44    Titel: Versandrisiko Antworten mit Zitat

Also soweit ich weiß kann man in dei AGBs schreiben, dass das Risiko mit dem Absenden vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dies ist in 99% aller Fälle so.

Da gibt es auch genügend Urteile zu, bei denen Käufer Prozesse verloren haben.
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