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Kind mit Familienversichert bei Halbwaisenrente?

 
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thomas1970
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 13:05    Titel: Kind mit Familienversichert bei Halbwaisenrente? Antworten mit Zitat

Frage
Eine Bekannte von mir ist alleinerziehend mit zwei Kindern und erhält für den Sohn (7 Jahre) eine Halbwaisenrente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft in Höhe von EUR 407,99 und Kindergeld in Höhe von EUR 154,--.
Nun wollte Sie wegen der günstigeren Beiträge in eine BKK wechseln und bekam die Auskunft, dass sich der Sohn selbst versichern müsste, da er ein eigenes Einkommen hat!!!!!!!!!!!!!! Ist dies richtig, oder bezieht sich das Einkommen nur auf eine gesetzliche Rente????? Bisher ist der Sohn ja auch in der Familienversicherung!!!!!! (AOK). Bitte um eine rasche Antwort, da der Krankenkassenwechsel (Kündigung) bis Ende des Monats erfolgen muss.
Die Bekannte hat eigenes Einkommen aus einem Midi-Job in Höhe von ca. EUR 800,--, welches aber individuell ist, also keine feste Stundenanzahl sondern je nach Arbeitsanfall. Daher besteht auch keine Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber, weil wenn sie nicht arbeitet erfolgt auch keine Bezahlung. Kann Sie dann bei der Krankenkasse den ermäßigten Beitragsatz in Anspruch nehmen oder mus Sie gar den erhöhten Beitragsatz zahlen??? In diesem Fall ist es mir aber schleierhaft, wie die Krankenkasse die Höhe des Lohnes ermittelt, da es ja möglich ist, dass Sie an den Krankheitstagen gar nicht hätte arbeiten müssen, und daher gar keinen Lohnausfall hätte!!!!!

Vielen Dank
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist dies richtig, oder bezieht sich das Einkommen nur auf eine gesetzliche Rente?????


Die Rente von der BG ist eine gesetzliche Rente.
Die übrigen Fragen sollte Ihre Bekannte wohl mal besser direkt bei der Kasse klären.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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