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Hallo,
ich wohne seit juni 2002 möbiliert bei meiner Cousine in einem 2 Fam. Haus.Aus privaten Gründen haben wir uns aber so zerstritten, daß sie micht jetzt am liebsten vor die Türe setzt. Mein Problem ist aber, daß ich Alg. II bekomme und mir keine Mittel für einen Umzug und Renovierungskosten in neuer Wohnung zur Verfügung stehen.Desweiteren kann ich mir auch keine Möbel leisten. Kann man dieser Kündigung gemäß § 574 widersprechen ? Habe diese Paragraphen im BGB gefunden. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar. Es ist keine leichte Situation für beide Parteien, zumal wir uns bisher immer gut verstanden haben
ALG II zu bekommen, stellt für sich genommen keine Härte dar, die eine Kündigung verhindern könnte.
Darüber hinaus gilt der §574 nicht für möblierte Zimmer innerhalb der Vermieterwohnung.
(§549,2 BGB). Handelt es sich eventuell doch um eine eigenständige Wohnung?
Ich glaube, hier sollte schnellstens Rat beim Soz.Amt oder der AA gesucht werden.
(Ich weiß nicht, wer da zuständig ist). Die geben aber eventuell Zuschüsse.
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