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Hallo zusammen! Ich hoffe, dass ich hierfür die richtige Sparte ausgewählt habe. Folgender Fall: Person X macht von einem Gebäude bzw. Wohnaus eine digitale Bildaufname. Um dieses beispielsweise gewerblich (beispielsweise als Makler, der ein ähnliches Objekt vermarktet und es als Referenzobjekt angeben will) im Internet, in Anzeigen oder Prospekten zu verwenden. Erkennbar ist dabei weder die Straße, Hausnummer, Name des Mieters, Auto mit Kennzeichen o.ä. Der Besitzer entdeckt sein Bild und untersagt die Nutzung. Wie sieht hier die Rechtslage aus, besitzt der Eigentümer auch hier das Recht am Bild seines Hauses? Vielen Dank vorab. NickFFM
Die Aufnahme ist bestimmt von einem öffentlichem Ort aus (Straße) gemacht worden?
Wenn keine Personen erkennbar sind, dann kann ja mal das Haus versuchen sein Recht einzuklagen.
Eventuell kämen bei gewerblicher Nutzung Urheberrechte des Architekten in Frage.
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