Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 19.07.05, 14:06 Titel: Vorsorgevollmacht liegt vor, aber Heim regt Betreuung an???
Hallo!
Also hier der Fall:
Meine Oma hat vor einigen Jahren eine Vorsorgevollmacht hinterlegt. Sie leidet nun an Demenz (wurde auch ärztlich alles untersucht, Atteste etc. liegen vor, auch ein Schreiben eines Richters, dass die Vollmacht ausreiche und keine gesetzliche Betreuung nötig ist) und ist mittlerweile in einem geschlossenen (privaten) Heim. Bei der Heimaufnahme mussten wir diese Vollmacht auch vorlegen. So nun haben wir Oma besucht und es war eine Neurologin bei ihr, die sie wegen einer erforderlichen Betreuung begutachten sollte. Die Heimleitung war mit anwesend und tat so, als wüßte sie nicht, dass so eine Vollmacht vorliegt... Beim letzten Besuch jedoch haben wir uns sogar noch darüber unterhalten. Es kam uns irgendwie so vor, als wollten die einfach eine Betreuung anregen. (Eigentlich wären wir ja noch im Urlaub gewesen, sind aber eher zurück - was die Heimleitung nicht wußte). Das war alles mehr als komisch... Die Heimleitung meinte nur, sie hätte nicht mehr daran gedacht, dass so eine Vollmacht vorliegt - die war ja auch ganz hinten im Ordner. Daraufhin wurde die Ärztin nach Hause geschickt und wir blieben mehr als verwirrt und mit ungutem Gefühl zurück... Was sollte das? Bzw. hätte einfach so eine Betreuung eingerichtet werden können? (OBwohl eine Vollmacht vorliegt)? Es ist alles mehr als komisch... vor ein paar Wochen war Omas Taschengeld schon verschwunden und das Heim behauptete, es hätte nie die Überweisunge bekommen.... Wir machen uns langsam Gedanken... Hätte das Heim einen Vorteil von einer gesetzlichen Betreuung?
da würde ich sehr schnell beim zuständigen Amtsgericht anfragen, ob hier von Dritter Seite (zB. Heim) eine Betreuung angeregt worden ist.
Auch würde ich mit der begutachtenden Ärztin sprechen, wer sie beauftragt hat. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben, muß Ihnen die Ärztin Auskunft geben.
Schließlich würde ich mir überlegen, ob dieses Heim wirklich eine gute Lösung ist.
Bärbl, habt Ihr denn die Kopie der Vollmacht oder das Original denen rausgegeben. Aber egal - alles recht seltsam dort. Vollmacht im Ordner "ganz hinten". Irgendwie geht dort was verdammt quer.
Vielleicht arbeitet das Heim mit Betreuern zusammen, die gerne einen Auftrag übernehmen möchten? Hat denn Oma noch etwas Geld auf der Kante??
Also bei Gericht nachfragen und ggfls. RA einschalten, aber das ziemlich schnell und die Kontoauszüge von Oma überprüfen, das Heim zur Rede stellen! Gruss kati
meine mutter ist ja von oma bevollmächtigt, alle angelegenheiten zu regeln - auch das finanzielle. das heim kommt im moment nirgends ran.
meine oma ist nicht gerade arm - das wissen die auch...
wir gehen heute nochmal hin und verlangen einsicht in sämtlich dokumente und wollen nochmal genau geschildert haben, wie das zu dieser betreuergeschichte kam!
wir sind ziemlich durch den wind... haben gedacht, oma ist dort gut aufgehoben... und jetzt das!
Auch mal in die andere Richtung denken. Vielleicht möchte das Heim direkt mit Ihrer Oma Verträge über Leistungen schließen und nicht jedesmal sich mit den Verwandten beschäftigen. Ob das möglich ist, kann nur ein fundiertes ärztliches Gutachten feststellen.
wohl eher nicht - meine oma kann kaum mehr sprechen, geschweige denn sich zu etwas äußern!
weiß jemand, ob so eine vorsorgevollmacht übergangen werden kann? bzw. was wäre gewesen, wenn wir das mit der betreuungsgeschichte nicht mitbekommen hätten?
Bärbl, die Vollmacht darf nicht übergangen werden! Die Heime sind vielleicht interessiert an Selbstzahlern?
Da kann mal kostenmäßig voll draufgehauen werden. Fängt damit an, dass Namensschilder in die Klamotten oder Handtücher genäht, Wäsche gewaschen wird. Pro Schild um die 2,-- €. Jede Flasche Wasser wird berechnet, obwohl Tee immer kostenfrei rumsteht.
Gibts denn einen zusätzliche Betreuungsvertrag zum Heimvertrag? Das hieße etwa mtl. 90,-- € extra. Das wird damit begründet, dass mal Arztfahrten anstehen, Bankbesuche, Schriftverkehr oder sonstige Unterhaltungen/Veranstaltungen im Hause, soweit denn noch ne Teilnahme möglich ist. Das mit dem Betreuungsvertrag halte ich für eine große Absahnerei - gelinde gesagt. Scheint aber überall so zu sein, Gruss kati
ein betreuungsvertrag besteht nicht! allerdings wurde das mit den getränken praktiziert. oma hatte den ganzen kleiderschrank voll mit limonade. wir haben uns geweigert das zu zahlen und denen untersagt, oma weiterhin getränke zu verkaufen! wir bringen lieber selbst mal was mit! ansonsten verlangt das heim nur taschengeld. sind meist 100 €, aber das langt bestimmt 3 monate...
Verlangen Sie ein Gespräch mit der Heimleitung!
Lassen Sie sich von dort den gültigen Heimvertrag nochmals aushändigen. In diesem Vertrag muss der Träger des Heimes genannt werden-
Dieser ist die Beschwerdestelle, schreiben Sie diese Vorfälle dorthin und bitten um Stellungnahme.
Dann wenden Sie sich mit Kopie der Schreiben an die Heimaufsicht des Landes
in dem die Oma untergebracht ist, wo die angesiedelt ist, sagt Ihnen das Heim selbst- die wissen das! Drohen Sie damit, die Vorgänge genau untersuchen zu lassen und geben Sie mit Nachweis an das Heim schriftlich, was Sie bezüglich der Versorgung der Oma wünschen- und was nicht.
Üben Sie genaue, monatliche Kostenkontrolle aus. Ein typisches Beispiel, was Sie da berichten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.