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Verfasst am: 21.10.04, 15:12 Titel: Sicherstellung d. vertragsärztlichen Versorgung
Hallo,
ein Patient ist seit ca. 3 Jahren in kieferorthopädischer Behandlung. Nun geben annähernd alle (sagen wir: 80%) der Kieferorthopäden in seinem Raum ihre Kassenzulassung zurück. Allerdings wird dieser Vorgang nicht als "Kollektiver Verzicht" (SGB V) anerkannt. Damit kann auch keine Vergütung nach §95b Abs. 3 erfolgen. Die (gesetzliche) Krankenkasse sagt nun sinngemäß: "Pech gehabt. Wenn die nicht wollen, wollen wir auch nicht".
Es gibt es doch die Möglichkeit, Ärzte, die nicht an der Versorgung von GKV-Patienten teilnehmen, begrenzt dazu zu berechtigen. Wovon ist das abhängig?
Und was ist mit dem viel gerühmten Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung? Wenn die beiden sich streiten, muss es doch Bestimmungen geben, in denen die Sicherstellung geregelt ist.
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