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mit in die Ehe gebrachte Gegenstände ohne Gütertrennung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:16    Titel: mit in die Ehe gebrachte Gegenstände ohne Gütertrennung Antworten mit Zitat

Hallo Sehr glücklich ,

wem gehören Gegenstände, die einer mit in die Ehe eingebracht hat, wenn diese ersetzt werden mussten, weil sie kaputt gingen, z.B. der Staubsauger?
Dem, der den Staubsauger mitgerbacht hat oder beiden?

Wie verhält es sich, wenn ein Gegenstand der in die Ehe eingebracht wurden, gegen einen hochwertigeren ausgetauscht wurde, z.B. eine normale Stereoanlage und TV gegen Surroundanlage und Flatscreen Fernseher. Wem gehört das dann?


Neugierig Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Von normalen Menschenverstand ausgehend würde ich sagen: beiden.
Wenn Sie einen Staubsauger in einer Ehe ohne Gütertrennung kaufen, gehört er beiden.
Wenn Sie einen Staubsauger allein als Single haben, und er geht kaputt, dann ist er ja auch weg, also ich will sagen, daß dieser Staubsauger kaputt gehen kann, egal in welchem Familienstand sie stehen ... und wenn Sie verheiratet sind und ihn zusammen kaufen, dann ist es nicht nur Ihrer. Warum auch?
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Neugierig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 16:47    Titel: Neugierig Antworten mit Zitat

Das wäre für mich auch logisch.
Das heisst bei einer Trennung muss es auch gerecht aufgeteilt werden.

Werte zusammenrechnen?
Und durch 2 teilen?
Jeder sucht sich dann in dem Wert was aus?
Oder den anderen auszahlen, wenn finanziell möglich.

Korrekt?


Neugierig Winken
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo neugierig,

hier hilft leider nicht der normale Menschenverstand, sondern die Hausratsverordnung. Nach § 8 der HausratsVO verteilt der Richter die Gegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen haushalt angeschafft wurden, gerecht und zweckmäßig.

Das macht alledings kein Richter gern, deshalb drängen die Richter immer darauf, dass man sich hinsichtlich des Hausrates einigen soll, wer was bekommt. Eine Möglichkeit ist dann die Verteilung nach Wert. Häufig, vor allem bei kleinen Kindern, bleibt der Hausrat jedoch bei dem Elternteil, der auch das oder die Kinder hat.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Hans!
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