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Bafög-Anspruch trotz Gewerbeschein???

 
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die Katze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Mannheim

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 11:29    Titel: Bafög-Anspruch trotz Gewerbeschein??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe von einem Bekannten folgenden Fall gehöhrt:
Es geht um eine Person, welche ein Teilgewerbe angemeldet hat. Diese Person wird aber bald studieren gehen und ist sich jetzt nicht sicher, ob sie Anspruch auf Bafög hat oder nicht. Denn sobald man einen Gewerbeschein hat, verliert man ja jeden Anspruch auf "soziale Leistungen". Hätte diese Person wieder Anspruch auf Bafög wenn sie Ihr Gewerbe wieder abmelden würde?
Also ich glaube das ist so, was meint ihr dazu? Winken [/b]
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hatzpatz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi - ich bin kein Jurist und mir auch nicht 100%ig sicher - aber:

Ich denke das (dein Bekannter), bzw. du, quasi nach Beendigung des Gewerbes natürlich ein Recht auf Sozialleistungen hat. Wobei ich einfach mal beim Sozialamt anrufen würde und nachfragen würde (für Deinen Bekannten natürlich).

Kann mir auch vorstellen das ein gewisser Zeitraum dazwischen liegen muss und ob es sich um ein Kleingewerbe (möglicherweise Liebhaberei *gg*) gehandelt hat oder nicht.

Fragen über Fragen... - nicht wirklich hilfreich aber ich drücke die Daumen.

Deine Vermögensverhältnisse werden übrigens aufs pingeligste überprüft. Schnell mal ein Konto "verschwinden" lassen klappt nicht mehr, vor allem nicht in dem Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde.

Hatte zwar kein Gewerbe, aber 200 EUR zu viel und somit jetzt eine fette Rückzahlung am Hals!

Je nachdem wie die Sachbearbeiter drauf sind (meiner war nicht immer bester Laune und daher eher uninformativ), werden die dir sicherlich auch Hilfestellung bei dem Antrag geben (soll es auch geben). Bei einem meiner Bekannten wurde wirklich astrein informiert und auch erklärt was in welchem Rahmen zulässig ist und was nicht.

Frage gerne mal nach, wo er seinen Antrag gestellt hat.

Also dann - viel Erfogl!
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