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Verfasst am: 06.06.05, 16:14 Titel: Rechnung für elektronische Tickets (Etix)
Hallo libes Forum,
über das Internet kann man Etix Tickets, das sind elektronische Tickets der Lufthansa, kaufen. bezahlen wird man meistens per Kreditkarte oder per Bankeinzug. Die Abbuchung erfolgt dabei sofort, spätestens am nächsten Tag. Die Rechnung zu diesem Ticket erhält man allerdings erst dann, wenn man den Flug an dem entsprechenden Tag antritt. Dies wird dann durch das Passenger Reiceipt per Automat ausgedruckt. Während das für kurzfristige gebuchte Flüge unter 1 Woche vielleicht keine Rolle spielt sollte man doch einen Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung haben. Die sollte doch innerhalb 3 Tage, zumindest auf Anfrage, zugestellt werden sollen.
Manchmal schafft man das aber, allerdings gibt es bei der LH callcentern eher die Meinung dass das nicht geht.
Unabhängig ob das nun geht oder nicht, sollte ich denn nicht generell einen Anspruch darauf haben, dass ich eine Rechnung zu einer Leistung bekomme, die ohnehin schon durch Krditkarten- bzw, Bankeinzug bezhalt wurde?
(bei Billigfluglinien ist das übrigens gängige Praxis, da erhält man die Rechnung sofort per email im pdf Format)
In Österreich erhält man beispielsweise bei Kauf eines Inlandfluges keine Rechnung, sondern das Ticket ist gleich Rechnung. Man will damit verhindern, dass zweimal die Mehrwertsteuer rückverrechnet werden könnte.
Anders natürlich die Situation bei Flügen über die Landesgrenzen hinaus. Aber auch hier ist mir nicht bekannt, dass es extra Rechnungen am SChalter gibt (bin mir da aber nicht ganz sicher).
Grundsätzlich steht ja auf einem Flugticket der Ticketpreis drauf. Daher - und weiß ich wieder sicher von eigenen Betriebsprüfungen - schauen sich die Prüfer immer die Tickets an und nicht nur die REchnungen (die ja getürkt sein könnten...).
Welche Merkmale muss eine Rechnung aufweisen?
Datum, handelsübliche Bezeichnung der Ware, Menge, Datum der Lieferung,Name und Anschrift des Verkäufers, allfälliger Mehrwertsteuerauswurf extra - all diese Merkmale würde ein Ticket auch aufweisen, vielleicht fehlt die Adresse vom Verkäufer. Aber ansonsten...
Bei Bahnfahrten gibt es auch keine extra REchnungen, sondern die Bahnfahrkarte ist gleich Rechnung.
Bei Bahnfahrten gibt es auch keine extra REchnungen, sondern die Bahnfahrkarte ist gleich Rechnung.
Wenn ich ein Bahnticket im Reisebüro kaufe, erhalte ich zwei "Quittungen": Einmal die Rechnung des Reisebüros über den kompletten Betrag inkl. Servicegebühr und Ausweisung der MwSt. und das Bahnticket, wo auch noch einmal die MwSt. ausgewiesen wird. Eigentlich kann man dann zwei Mal die MwSt. als Vorsteuer geltend machen oder welche Quittung hat steuerrechtlich Bedeutung?
Ja, genau das dürfen wir hier in Österreich nicht machen. Weil man dann die Belege getrennt verwenden könnte: Rechnung vom Reisebüro in der Firma A absetzen und Bahnticket in der Firma B (beispielsweise wenn man selbst auch noch einen Nebenberuf als Selbständiger hat).
Wie es in Deutschland gehandhabt wird, weiß ich nicht. In Österreich gelten bei (strengen) Prüfungen ausschließlich die Bahnfahrkarten / Flugtickets selbst und nicht die Reisebüro-Rechnungen.
Also ich war jetzt mal wieder Berufsbedingt unterwegs und habe versucht Licht ins Dunkel zu bekommen.
Es geht ja generell darum, dass man für eine bestimmte Leistung die bezahlt wurde eine Rechnung erhalten muss. Die Frage ist nun, darf man als Unternehmen eine Bezahlung erhalten aber erst Wochen oder Monate später eine Rechnung dazu erzeugen?
Wenn ich ein Ticket bei einem Schalter oder über ein Reisebüro kaufe, dann bekomme ich eine Rechnung über den bezahlten Ticketpreis sofort ausgehändigt. Auch wenn der Flug erst in ein paar Monaten ist (Zum Beispiel ich buche heute für Weihnachten, also in in 6 Monaten). Das ist ja alles kein Problem.
Nur wenn ich über das Internetportal den selben Flug buche und bezahle, dann erhalte ich die Rechnung erst in 6 Monaten, wenn ich den Flug antrete. Und das kann doch nicht sein?
Bei der entsprechenden Airline habe ich versucht das Problem zu adressieren. Nun, aus Sicht der Airline gibt es kein Problem. Sie möchten einfach Porto einsparen. Auf meinen Einwand, dass man das ganze ohne Probleme auch elektronisch machen kann wurde nicht eingegangen. Nun, zumindest hat manmir bestätigit, dass so verfahren wird. wer eine Rechnung vor dem Flugantritt braucht, der muss ins Reisebüro gehen. Und dort natürlich nocheinmal die extra Reisebürogebühr bezahlen.
Ist das denn normal? Vorallem, das ganze ist eher ein Schwamm, man kommt einfach nicht weiter, es gibt kein Beschwerdemanagment, um mal ein wenig weiter als die "Frontmänner" zu kommen.
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.07.05, 14:46 Titel:
tja,da würd ich doch sagen,dann buchen Sie lieber im Reisebüro,die müssen ja schließlich auch Leben und dort bekommen Sie dann auch Ihre Rechnung.
Billig buchen und dann den besten Service erwarten!
Ist doch klar das man im Internet nicht eine Rechnung bekommt,das wäre ja zusätzlicher Aufwand für die Gesellschaft.
ich würde ja nichts sagen, aber bei den Billig-Airlines klappt es scheinbar recht gut. Also gilt das Argument wohl nicht, dass wer billig fliegen will auf Service verzichten muss.
Und wenn alle Reisebüros wenigstens 24 Stunden verfügbar wären, könnte man auch von Service sprechen. So ist man gezwungen auf "grosse" Reisebüros, die einen Firmentarif anbieten, auszuweichen. Dieser kostet zusätzlich Geld und einen Mindestreiseumsatz.
Letzen endes entscheidet sich der Kunde für den geringsten Widerstand. Also werden Billigflieger z.Zt. von mir bevorzugt.
Anmeldungsdatum: 24.05.2005 Beiträge: 18 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.07.05, 08:39 Titel:
also wenn das Reisebüro Sie kennt buchen die auch meistens telefonisch für Ihre Kunden, und ein Telefon hat denke ich jeder.
Wenn das mit den Internet buchen so gut klappen würde,hätte man Ihnen ja eine Rechnung zugeschickt.
Aber das ist wieder so typisch,nix zahlen wollen,und dafür aber alles bekommen wollen.
Und so ne Menschen machen die Wirtschaft kaputt.
Und wer gibt bitte freiwillig seine Kreditkarte ins Internet???
Um nochmal zur Frage zurückzukommen, die übrigens mehr eine steuerrechtliche als eine reiserechtliche ist: Eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht meines Wissens nur zwischen Unternehmern - und zwar innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung, siehe UStG 1980 § 14 Abs. 2 Nr. 2
tnachbar hat folgendes geschrieben::
dass man das ganze ohne Probleme auch elektronisch machen kann
So unproblematisch ist das nicht - oder wie stellst Du Dir das vor? Einfach ne eMail ist ja noch keine Rechnung im Sinne des Finanzamtes.
Klar kann man sagen: Es wäre guter Service. Das muss aber letztendlich die Airline entscheiden, und sie wird sich dabei auch fragen, ob ein signifikanter Teil ihrer Kunden diesen Service wünscht.
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