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In unserem Verein wurden den beiden Traineren unser Abteilung nachdem sie fristgemäß zum Ende des Jahres aufgrund von Querelen mit dem Vorstand gekündigt hatten, fristlos die Ausübung ihrer Trainertätigkeit untersagt. Diese beiden Trainer waren für mich seinerzeit der Grund mich dem Verein anzuschließen. Beide Trainerwechseln nun zu einem anderen Verein. Möchte ich weiterhin bei ihnen trainieren müßte ich auch Mitglied in diesem Verein werden, d. h. auch dort Mitgliedsbeiträge bezahlen. Ich kann satznugsgemäß erste zum 31.12.2005 kündigen. Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrercht?
Hallo,
vermutlich steht nicht in der Satzung dass der Verein ein Training mit den besangten Trainer anbietet. Der Verein verstößt somit nicht gegen seine Verpflichtungen.
Ergo: KEIN außerordentliches Kündigungsrecht.
Was würden Sie als MItglied eines Vereines sagen, wenn der Verein Sie einfach wieder ausschließt und behauptet, er hätte gedacht Sie wären talentierter gewesen ?
Spezi
Hallo Spezi,
das kann ich nicht so recht verstehen. Der Grund Mitglied des Vereins zu werden waren die Trainer. Die sind nun ja nicht mehr da, d. h. die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind nicht mehr gegeben da die Bedingungen einseitig, nämlich von Vereinsseite geändert wurden. Da muß man mir doch ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Hallo,
für den Verein ist es nicht von Interesse, aus welchem Grund Du Mitglied geworden sind. Tatsache ist: Du BIST Mitglied hast somit Rechte und Pflichten gemäß der Satzung.
Und dazu gehören nun einmal auch die Beitragspflicht und die Kündigungsfrist. Beide sind einzuhalten.
Lediglich, wenn dir der Verbleib in dem Verein unzumutbar geworden ist, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus "wichtigem Grund". An die Unzumutbarkeit werden aber sehr hohe Maßstäbe gelegt - das Ausscheiden zweier Trainer ist m.E. dafür nicht ausreichend. Dies müsste aber schlussendlich durch ein Gericht entschieden werden.
Hallo
es ist zusätzlich so, dass der neue Trainer den der Verein verpflichtet hat, bereits in einer Abteilungsversammlung bis auf zwei Gegenstimmen, abgelehnt wurde. Es ist mit doch nicht zuzumuten bei einem Trainer zu trainieren der von mir und der überwiegenden Anzahl der Mitglieder nicht gewünscht wird. Der Verein kann sich doch nicht über eine Äußerung der Mehrzahl der Abteilungsmitglieder einfach hinwegsetzen. Komme ich mit dieser Argumentation einem Sonderkündigungsrecht eventuell näher bzw. erfülle ich damit die Bedingungen der Kündigung aus "Wichtigem Grund"?
Bei einem zweiseitigen Vertrag kommt es nur auf die Willenserklärungen der beiden Vertragsschließenden an. Wenn ich einen persönlichen Ausbildungsvertrag mit einem bestimmten Musiklehrer oder Sporttrainer abschließe, kann dieser (wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag gestattet war) nicht irgend sonst jemand schicken, um seine persönliche Verpflichtung wahrzunehmen.
Bei der Mitgliedschaft in einem Verein handelt es sich um etwas ganz anderes. Unabhängig von den Motiven meines Vereinsbeitritts unterwerfe ich mich damit der kollektiven Willensbildung einer Gemeinschaft. Wenn die Mitgliederversammlung etwas beschließt, was mir nicht gefällt, oder einen Vorstand wählt, der dann Maßnahmen trifft, die mir nicht gefallen, bin ich als Vereinsmitglied trotzdem daran gebunden (vorausgesetzt, die Beschlüsse und Maßnahmen sind satzungsgemäß erfolgt). Wenn ich diese Entscheidungen nicht ertragen will, kann ich den Verein wieder verlassen - ebenfalls satzungsgemäß, mit ordentlicher Kündigungsfrist. Gründe für eine außerordentliche Kündigungs sehe ich hier nicht.
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