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in unserem Reisebüro wurde ein Reisevertrag ohne Unterschrift geschlossen. Der Reiseveranstalter hat unmittelbar danach die Anzahlung per Lastschriftverfahren vom Kundenkonto abgebucht. Vier Monate später kam es zum No-Show. Der Kunde hat die Lastschrift der Stornogebühren nun von seiner Bank zurückholen lassen und behauptet, die AGB des Reiseveranstalters nicht anerkannt zu haben und deshalb keine Stornogebühren zahlen zu müssen.
Frage: Kennt jemand Gerichtsurteile (Rechtsprechung) zu mündlich geschlossenen Reiseverträgen? Wir sind für jeden Hinweis dankbar!
Nun, soweit ich weiß, gründet sich der Anspruch eines Reiseveranstalters auf eine angemessene Entschädigung bei Rücktritt des Reisenden vor Reiseantritt nicht auf dessen - korrekt oder nicht einbezogene - AGB, sondern auf §651i BGB ... Was ein RV allerdings zum Thema Sorgfalt des Reisemittlers sagt, wenn er seine Aufwendungen einzeln darlegen darf, müsste man ihn im Zweifel fragen.
Nicht-schriftliche Verträge haben immer den Nachteil, sehr schlecht dokumentiert zu sein.
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