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kann mir jemand eine Information geben, ob man aufgrund von lautem Stöhnen eine Mietminderung erwirken kann. Wir wohnen mit unserem Vermieter in einem Haus und müssen ständig mit stöhnen während Tages- und Nachtzeit leben. Auf Dauer ist dies nicht zu ertragen und ein Umzug wird wohl die Konsequenz für uns sein, würden aber gerne vorher noch gerne diese Information bekommen...
Danke vorab..
vielleicht ist der VM ja sehr krank, vielleicht ist das Stöhnen ein Ausdruck starker Schmerzen. Möglichweise wäre da statt einer Mietminderung etwas Mitgefühl und Tolerenz angebracht.
In diesem Fall wäre m.E. eine Mietminderung nicht durchsetzbar.
Andererseits kann Ihnen der VM, wenn Sie in einem 2-Familien-Haus wohnen ( eine Wohnung VM, eine Wohnung M), ohne Angabe von Gründen kündigen.
also krank ist mein Vermieter bestimmt nicht, jedenfalls nicht im herkömmlichen Sinne, denn das Stöhnen kommt eher von seinem brasilianischen Besuch. Habe mich da eben wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
das er uns ohne angabe von gründen kündigen kann, ist mir bekannt. bei dieser ruhestörung ist das aber eher nebensächlich...
Da lag ich ja mit meiner Vermutung vom schmerzgepeinigten VM voll daneben, aber wer errät da schon auf Anhieb den wahren Sachverhalt.''
Vielleicht sollten Sie sich mal von einem RA beraten lassen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Unter den besagten Umständen könnte eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung durchaus angebracht sein, wobei immer mit der Konsequenz einer Kündigung gerechnet werden muss.
Vorschlag: Lärmprotokoll führen, Lärm und Gestöhne auf Tonband aufnehmen (natürlich nur zu Beweiszwecken) und die Polizei rufen, wenn's nachts mal wieder laut wird.
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