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gjakakr noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.07.05, 18:40 Titel: Mehrwertsteuer auf Miete Autostellplatz |
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Hallo,
m.E. wird auf die Miete eines Stellplatzes für ein Kfz keine Mwst. (von16%) erhoben.
Mein Vermieter verlangt die Zahlung, ist das rechtens
Bitte um Antwort
Gruß gjakakr |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 21.07.05, 18:47 Titel: |
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Wenn Sie Gewerbetreibender sind (und der Parkplatz für die Firma angemietet wurde) schon. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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gjakakr noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.07.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.07.05, 18:52 Titel: |
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Dank für schnelle Antwort .Ich bin Privatperson und möchte privat mieten, Vermieter ist GbR. |
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Voyager FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.02.2005 Beiträge: 100
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Verfasst am: 22.07.05, 12:00 Titel: |
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Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn
a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat
oder
b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 22.07.05, 16:00 Titel: |
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Voyager hat folgendes geschrieben:: | Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn
a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat
oder
b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird. |
Die relevanten Vorschriften aus dem Umsatzsteuergesetz sind(zur leichteren Lesbarkeit habe ich die hier irrelevanten Textpassagen entfernt und durch "..." ersetzt):
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
...
12. a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, ...
Im Normalfall sind Vermietungsumsätze also von der Umsatzsteuer befreit. Die Ausnahme ist
§ 9 Verzicht auf Steuerbefreiungen
(1) Der Unternehmer kann einen Umsatz, der nach § 4 ..., Nr. 12, ... steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Voraussetzung für den Verzicht auf Steuerbefreiung ist also, dass der Mieter Unternehmer ist und die Anmietung für das Unternehmen des Mieters erfolgt. |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 23.07.05, 10:24 Titel: |
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Voyager hat folgendes geschrieben:: | Sorry, aber die Vermietung eines PKW-Stellplatzes ist Umsatzsteuerpflichtig.
Eine Ausnahme kommt nur in Frage, wenn
a) der Vermieter Kleinunternehmer ist - also sonst keine steuerpflichtigen Umsätze hat
oder
b) der Stellplatz mit zum Mietobjekt gehört und mit dem Wohnungsmietvertrag zusammen vermietet wird. |
Dieser Aussage stimme ich voll und ganz zu. Noch korrekter kann man die Frage nicht beantworten.
Für den Stellplatzmieter spielt die MwSt keine Rolle, er kann sie als Privatmann ja nicht als Vorsteuer abziehen. Für ihn ist die MwSt eben "in der Miete drin". Die MwSt kommt nicht hinzu, sondern ist in der Miete drin. Daß der Vermieter aus der Mieteinnahme MwSt abführen muss, ist Sache des Vermieters. Dem Mieter kann das egal sein.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 23.07.05, 18:17 Titel: |
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Hallo Voyager+Lucky,
mich interessiert das Problem.
Die von RM zitierten Sätze bedeuten, so wie ich diese verstehe, folgendes:
>> Die Parkplätze sind in der Regel steuerfrei
>> Nur, wenn der Mieter Gewerbetreibender ist, KANN der VM Steuer erheben.
Da würde Euern Beiträgen widersprechen und meinen stützen.
Habt Ihr Quellen für Eure Aussagen ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 24.07.05, 06:55 Titel: |
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Der von RM zitierte Absatz des UStG geht aber noch weiter:
Zitat: | 12. a) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, ...
b) ...
c) ...
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein
Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, die
Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, ... |
Das würde den Aussagen von Voyager und Lucky recht geben. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 24.07.05, 13:10 Titel: |
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Hi Karsten,
Danke für den Tipp. Ich habe jetzt auch mal ins UStG geschaut. Die MwSt wird demnach erhoben, weil der VM Gewerbetreibender ist (§1) UND weil es sich um Parkplätze handelt (§12 wie Du schreibst) UND weil die nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet wurden (habe ich nicht mehr nachgesucht, klingt aber logisch).
Damit haben Lucky + Voyager hier recht, denke ich. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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