Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Angyweb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 20:32    Titel: Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe dass mir jemand ein paar Tips geben kann ob ich Ansprüche habe und wenn ja, in welcher Form.

Ich wollte am 09.07.05 um 17:45 Ortszeit (mit einer deutschen Airline) von New York nach Düsseldorf zurück fliegen. Die Maschine kam zu spät (Verzögerungen wegen dem Hurrikane Dennis) also verzögerte sich unser Abflug bis sieben (ich war wie viele andere schon seit drei Uhr am Flughafen).

Endlich im Flugzeug, schon auf dem Rollfeld in Wartestellung (15 Maschinen vor uns), fuhr uns eine griechische Maschine ins Höhenruder. Der Pilot sagte erst unsere Parkbremse wäre kaputt aber 6 Feuerwehrautos und ohne Ende Polizei war schon komisch. Nach dem Aufgebot (Eskorte übers ganze Rollfeld) musste er diesen Zwischenfall bestätigen.

Ergo, wir mußten alle raus (ca. 200 Leute), Koffer wieder abholen und auf den Bus ins Hotel warten. Um 1 Uhr waren wir endlich im Hotel. Es gab die ganze Zeit nichts zu trinken und zu essen, nur ein Coupon für das Frühstück an nächsten Morgen.
Viele hatten kein Bargeld mehr (was soll man damit auch in Deutschland?), die Minibar war abgeschlossen und "nach hause telefonieren" nur an der Rezeption mit Kreditkarte. Eine Gruppe von 70 Kindern war dabei und deshalb sperrte man vorsichtshalber alle Minibars.

Am nächsten Tag um 13:30 Uhr Ortszeit holte uns der Bus zum Flughafen ab und wieder nichts zu trinken und zu essen bis zum Abflug um 17:45 Uhr.

Ausgabequittungen können bei der Airline in Düsseldorf eingereicht werden, werden auch übernommen aber habe ich da Chancen auf weitere Ansprüche?

Würde mich über Tips freuen.

Danke im voraus
Angyweb
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 19:11    Titel: Re: Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn Antworten mit Zitat

Angyweb hat folgendes geschrieben::
Ausgabequittungen können bei der Airline in Düsseldorf eingereicht werden, werden auch übernommen


"Die Airline" ist die deutsche oder die griechische? In ersterem Fall ist das wohl eine Kulanzleistung, über die man sich freuen und der Fluggesellschaft als tollen Service anrechnen sollte. Ansonsten - um Peter zu zitieren, der wohl gerade im Urlaub ist? - ist immer zuerst zu fragen, ob ein Schaden entstanden ist, und dann, wer dafür haftbar zu machen ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Peter war auf Urlaub...

wie im Juraforum schon geantwortet: es ist eindeutig Fremdverschulden, für das die deutsche Fluglinie nicht einzustehen hat. Daher gibt es keine weiteren Ansprüche an die deutsche Gesellschaft.

Mit der griechischen könnte man ja vielleicht streiten...

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.