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Verfasst am: 12.07.05, 20:32 Titel: Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn
Hallo,
ich hoffe dass mir jemand ein paar Tips geben kann ob ich Ansprüche habe und wenn ja, in welcher Form.
Ich wollte am 09.07.05 um 17:45 Ortszeit (mit einer deutschen Airline) von New York nach Düsseldorf zurück fliegen. Die Maschine kam zu spät (Verzögerungen wegen dem Hurrikane Dennis) also verzögerte sich unser Abflug bis sieben (ich war wie viele andere schon seit drei Uhr am Flughafen).
Endlich im Flugzeug, schon auf dem Rollfeld in Wartestellung (15 Maschinen vor uns), fuhr uns eine griechische Maschine ins Höhenruder. Der Pilot sagte erst unsere Parkbremse wäre kaputt aber 6 Feuerwehrautos und ohne Ende Polizei war schon komisch. Nach dem Aufgebot (Eskorte übers ganze Rollfeld) musste er diesen Zwischenfall bestätigen.
Ergo, wir mußten alle raus (ca. 200 Leute), Koffer wieder abholen und auf den Bus ins Hotel warten. Um 1 Uhr waren wir endlich im Hotel. Es gab die ganze Zeit nichts zu trinken und zu essen, nur ein Coupon für das Frühstück an nächsten Morgen.
Viele hatten kein Bargeld mehr (was soll man damit auch in Deutschland?), die Minibar war abgeschlossen und "nach hause telefonieren" nur an der Rezeption mit Kreditkarte. Eine Gruppe von 70 Kindern war dabei und deshalb sperrte man vorsichtshalber alle Minibars.
Am nächsten Tag um 13:30 Uhr Ortszeit holte uns der Bus zum Flughafen ab und wieder nichts zu trinken und zu essen bis zum Abflug um 17:45 Uhr.
Ausgabequittungen können bei der Airline in Düsseldorf eingereicht werden, werden auch übernommen aber habe ich da Chancen auf weitere Ansprüche?
Verfasst am: 20.07.05, 19:11 Titel: Re: Flugverspätung nach Auffahrunfall auf der Rollbahn
Angyweb hat folgendes geschrieben::
Ausgabequittungen können bei der Airline in Düsseldorf eingereicht werden, werden auch übernommen
"Die Airline" ist die deutsche oder die griechische? In ersterem Fall ist das wohl eine Kulanzleistung, über die man sich freuen und der Fluggesellschaft als tollen Service anrechnen sollte. Ansonsten - um Peter zu zitieren, der wohl gerade im Urlaub ist? - ist immer zuerst zu fragen, ob ein Schaden entstanden ist, und dann, wer dafür haftbar zu machen ist.
wie im Juraforum schon geantwortet: es ist eindeutig Fremdverschulden, für das die deutsche Fluglinie nicht einzustehen hat. Daher gibt es keine weiteren Ansprüche an die deutsche Gesellschaft.
Mit der griechischen könnte man ja vielleicht streiten...
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