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meine Frage bezieht sich auf eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Mein Vater hatte eine solche abgeschlossen und ist nun eines natürlichen Todes verstorben. Als "Begünstigte im Todefall" ist im Vertrag jedoch immer noch seine Geliebte eingetragen, mit der er seit Jahren nicht mehr zusammenlebt. Meine Frage ist nun, ob die Geliebte nicht nur im Unfalltod begünstigt gewesen wäre, sondern auch die Beiträge zurück erhält. Falls ja, könnte ich dagegen vorgehen? Schließlich bleibe ich als nächste Anghörige auf den Beerdigungskosten sitzen. Das "Erbe" meines Vaters umfaßt nur Schulden, die Unfallversicherung ist der einzige Wert...
Ja genau, es heist "Begünstigter bei Unfalltod" und da ist die Geliebte eingetragen. Mein Vater ist aber eines natürlichen Todes gestorben. Die Dame bei der Telefonhotline der Versicherung sagte mir aber, daß die Geliebte trotzdem die Beiträge bekommen würde.
In der Versicherungspolice steht nichts drin, was mit dem Geld passiert, wenn der Versicherungsnehmer eines natürlichen Todes stirbt. Wo kann ich mich noch hinwenden um was zu erfahren.
Der Standart ist, dass der Begünstigte das Geld erhält. Dies ist auch nicht anfechtbar.
Die Formulierung "Unfalltod" ist allerdings schwammig. Es könnte dort vielleicht eine Möglichkeit geben, auch im Bezug darauf das der VN schon sehr lange nichtmehr mit dem Begünstigten umgang hatte ---> RA
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