Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beitragsrückgewähr Unfallversicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beitragsrückgewähr Unfallversicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Patricia
Gast





BeitragVerfasst am: 13.10.04, 17:45    Titel: Beitragsrückgewähr Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Mein Vater hatte eine solche abgeschlossen und ist nun eines natürlichen Todes verstorben. Als "Begünstigte im Todefall" ist im Vertrag jedoch immer noch seine Geliebte eingetragen, mit der er seit Jahren nicht mehr zusammenlebt. Meine Frage ist nun, ob die Geliebte nicht nur im Unfalltod begünstigt gewesen wäre, sondern auch die Beiträge zurück erhält. Falls ja, könnte ich dagegen vorgehen? Schließlich bleibe ich als nächste Anghörige auf den Beerdigungskosten sitzen. Das "Erbe" meines Vaters umfaßt nur Schulden, die Unfallversicherung ist der einzige Wert...

Viele Grüße
Patricia
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 12:35    Titel: Re: Beitragsrückgewähr Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Diese Frage kann Dir nur die Versicherungspolice beantworten.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.10.04, 13:27    Titel: Re: Beitragsrückgewähr Unfallversicherung Antworten mit Zitat

richtig.
i.d.r. heisst es aber: "begünstiger bei unfalltod" oder so ähnlich.

d.h. bei ableben aus anderen gründen fliessen die leistungen in die erbmasse mit ein und gehen nicht an den begünstigten...
Nach oben
patricia
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 15:09    Titel: Re: Beitragsrückgewähr Unfallversicherung Antworten mit Zitat

Ja genau, es heist "Begünstigter bei Unfalltod" und da ist die Geliebte eingetragen. Mein Vater ist aber eines natürlichen Todes gestorben. Die Dame bei der Telefonhotline der Versicherung sagte mir aber, daß die Geliebte trotzdem die Beiträge bekommen würde.
In der Versicherungspolice steht nichts drin, was mit dem Geld passiert, wenn der Versicherungsnehmer eines natürlichen Todes stirbt. Wo kann ich mich noch hinwenden um was zu erfahren.

Patricia
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Standart ist, dass der Begünstigte das Geld erhält. Dies ist auch nicht anfechtbar.
Die Formulierung "Unfalltod" ist allerdings schwammig. Es könnte dort vielleicht eine Möglichkeit geben, auch im Bezug darauf das der VN schon sehr lange nichtmehr mit dem Begünstigten umgang hatte ---> RA
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.