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Verfasst am: 15.10.04, 11:22 Titel: Krankengeld nach Ablauf der 3 Jahres-Rahmenfrist ?
Hallo liebe Forumsteilnehmer.
Ich bin seit dem 30.9.1999 krankgeschrieben.
Vom 10.11.1999 bis zum 20.6.2002 habe ich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Man teilte mir mit dass die neue 3-Jahres-Rahmenfrist vom 20.12.00 bis zum 20.12.03 läuft.
Vom 20.6.02 bis zum 5.2.05 bekomme ich noch Alg nach § 125 SGB III (Krank-arbeitslos).
Jetzt meine Frage:
Besteht ab 5.2.05 die Möglichkeit wieder Krankengeld (Höhe entsprechend dem alten Krankengeld vom 20.6.02) zu bekommen, da ja die 3 Jahres-Rahmenfrist ab dem 21.12.03 bis zum 20.12.06 läuft.
Wäre sehr wichtig da ich sonst keinerlei Ansprüche habe.
Vielen Dank im voraus !
Ursula
wieso ist die neue 3-Jahres-frisr vom 20.12.2000 bis 20.12.2003,
wenn Du bis zum 20.06.2002 KG bekommen hast?
War vom 30.9.1999 bis 20.12.2000 eine andere Diagnose
Grundlage für das KG, als ab 21.12.2000??
Und wer ist "man" (...teilte mir mit ...)??
Sag mal was mehr, vielleicht kann ich helfen
Hallo Gast 7
vielen Dank für deine Meldung. Du machst mir Hoffnung.
Nun zu deinen Fragen: "Man" ist meine damalige Krankenkasse.
Da die gleiche Diagnose bereits am 20.12.97 gestellt wurde erstreckt sich der 1. Dreijahreszeitraum vom 20.12.97 - 20.12.00.
D.h. max. 18 Monate Krenkengeld vom 10.11.99 bis 20.12.00 und max. 18 Monat Krankengeld vom 20.12.00 bis zum 20.6.02.
Zur Zeit bin ich immer noch mit der selben Diagnose krankgeschrieben.
Aber mein Arzt würde mich auch gesund schreiben und wegen einer inzwischen neuen Krankheit wieder krankschreiben.
Es wird noch ein bisschen komplizierter. Da ich noch krankgeschrieben bin, hat mich mein Arbeitgeber noch nicht gekündigt. D.h. ich könnte am 5.2.05 meinen resturlaub 2004 nehmen und mich danach wieder krankschreiben lassen. Danach würde mein Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung zahlen und danach die Krankenkasse für max. 18 Monate.
Kann dass so funktionieren?
Viel Grüsse Ursula
wenn dein Arzt dich mit einer neuen diagnose weiter
au schreibt, kann er das doch auch sofort machen, oder?
die "78 Wochen - 3 Jahre" gelten doch nur für dieselbe
(und/oder eine hinzukommende) Krankheit,
nicht für eine ganz neue, oder?
ansonsten müssen meines Wissens mindestens 6 Monate
dazwischen liegen, in denen du arbeitsfähig sein musst
(dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, auch wenn arbeitslos - aber achtung!
dann gibt es krankengeld nur nach dem Arbeitslosengeld!!)
In diesen 6 Monaten darfst du nicht einen Tag mit der Diagnose arbeitsunfähig sein.
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