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Verfasst am: 24.07.05, 17:50 Titel: Tätigkeit für EU-Institution-Steuerpflicht in Deutschland
Bezüge durch Tätigkeiten in europäischen Institutionen sind befreit von Einkommenssteuerpflicht in allen Mitgliedsstaaten der EU, was auch entsprechend bescheinigt wird:
"...est exonere de tout impot sur les traitements et emoluments versees par institution xxx pendant l´ánnee xx" "....en vertu de l'article 18 paragraphe b9 de l'accord General sur les Privileges et immunites signe a Paris le 2 septembre 1949."
Nichtsdestotrotz ergibt sich folgende Situation laut Steuerberater:
In Jahren, in denen auch eine einkommenssteuerpflichtige Tätigkeit in Deutschland stattgefunden hat (Z Bsp bis Mai 2003 Tätigkeit in Deutschland, ab Mai 2003 ausschliessliche Tätigkeit in EU-Staat für europäische Institution) erhebt der deutsche Staat einen erhöhten Steuersatz auf das Einkommen aus Tätigkeit bis Mai in Deutschland (begründet durch das erhöhte Jahres-Einkommen, das sich aus der nachfolgenden steuerfreier Arbeit ergibt).
Ist dies wirklich rechtsmaessig und wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank
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