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Polizei registriert das Merkmal homosexuell (???)

 
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jo-wi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:16    Titel: Polizei registriert das Merkmal homosexuell (???) Antworten mit Zitat

Laut einem Bericht vom Spiegel registriert die Polizei in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen das Merkmal "homosexuell" all derjenigen Personen, die in irgendeinem Zusammenhang mit Ermittlungs- oder Strafverfahren stehen.

Das bedeutet auch Zeugen oder Opfer werden nur aufgrund Ihrer sexuellen Identität (oder eines dummen Zufalls) polizeilich erfasst. So ist es den Ermittlern anscheinend möglich, sämtliche dazugehörigen Datensätze abzurufen, inklusive der Personalien der gespeicherten Person. Nicht nur Homosexuelle sind hiervon wohl betroffen! Sollte ein Bürger sich als Zeuge eines homophoben Gewaltverbrechens als zeuge melden - er wird wohl auch erfasst.

Laut einer Datenschutzbeauftragten gehören diese Datensätze in die Kategorie "besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten", die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.

Da die Specherung und Verabreitung genau dieser Datensätze allerdings traurige Praxis ist frage ich mich - ist das tatsächlich erlaubt? Kann man sich nicht dagegen wehren? Wie bekommt man eigentlich heraus, ob man bereits erfasst ist?
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0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Wie bekommt man eigentlich heraus, ob man bereits erfasst ist?
### Die Landesdatenschutzgesetze sehen einen Auskunftsanspruch vor. Man braucht nur einen Antrag zu stellen.


Kann man sich nicht dagegen wehren?

### Wenn Daten gespeichert sind, obwohl eine Befugnisnorm fehlt, kann die Löschung oder, wenn dies technisch nicht möglich ist, die Sperrung verlangt werden.

Dieser Anspruch kann durch allgemeine Leistungsklage (VerwG) durchgesetzt werden.
_________________
mfg
Klaus
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bryntroll
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

** Laut einem Bericht vom Spiegel registriert die Polizei in Bayern, Thüringen und Nordrhein-Westfalen das Merkmal "homosexuell" all derjenigen Personen, die in irgendeinem Zusammenhang mit Ermittlungs- oder Strafverfahren stehen. **

Wie bitte?

**Da die Specherung und Verabreitung genau dieser Datensätze allerdings traurige Praxis ist**

Was?

**all derjenigen Personen, die in irgendeinem Zusammenhang mit Ermittlungs- oder Strafverfahren stehen.**

Also quasi sogar die Oma die ihr Fahrrad als gestohlen meldet? Da hast den spiegel wohl ein bißchen falsch verstanden, hast Du zufällig einen Link zu diesem Beitrag?

Fällt wohl eher in den Bereich moderne Märchen...

Meinst Du die Polizei hat soclhe Rechnerkapazitäten dass die jeden unbedeutenden unwichtigen Scheiss den sie über den "armen", "verfolgten" Bürger sammeln können speichern? Vermutlich auch ob Du lLinksträger oder Rechtsträger bist....
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Jani
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Meinst Du die Polizei hat soclhe Rechnerkapazitäten


Es kostet doch kaum Speicherplatz, bei einer polizeilich vermerkten Person (das werden denke ich mal ja auch nur Tatverdächtige sein) das Wort "homosexuell" mitzuvermerken.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das Erfassen, Speichern, Verarbeiten und Nutzen von Daten ist die eine Sache.
Die andere Sache ist, ob jemand verpflichtet ist, über seine sexuelle Orientierung Auskunft zu geben.
Antwort: Nein !

Im Übrigen mag ich das auch nicht so ganz glauben.
In welcher Ausgabe war das denn abgedruckt ?
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Don Espresso
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hier auch.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/62009
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jo-wi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Das Erfassen, Speichern, Verarbeiten und Nutzen von Daten ist die eine Sache.
Die andere Sache ist, ob jemand verpflichtet ist, über seine sexuelle Orientierung Auskunft zu geben.
Antwort: Nein !

Im Übrigen mag ich das auch nicht so ganz glauben.
In welcher Ausgabe war das denn abgedruckt ?


http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,366574,00.html war in der online Ausgabe.

Das Problem ist ja gar nicht mal über seine Homosexualität Auskunft zu geben. Im Prinzip reicht es ja schon auf dem CSD sein Portmonaie gestohlen zu bekommen und eine Anzeige aufzugeben und schwupps ist man als homosexueller Täter klassifiziert.
Dann kommt man später in eine Polizeikontrolle mit homophoben Beamten und schon hat man den Salat.

Abgesehen davon bin ich nicht darüber begeistert, dass jeder x-beliebige Polizist durch Eingabe von "homosex" in seine Polizei-Datenbank vollen Zugriff auf die Personalien Registrierter Pseudo-Täter erhält. Was ist, wenn sich mal einer von denen den Spaß daraus macht und nach Homos in seinem Wohngebiet sucht? Oder unter seinen Kollegen?

Das geht eindeutig zu weit.
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Damien
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

jo-wi hat folgendes geschrieben::


Im Prinzip reicht es ja schon auf dem CSD sein Portmonaie gestohlen zu bekommen und eine Anzeige aufzugeben und schwupps ist man als homosexueller Täter klassifiziert.


Hmmm... Ich denke dass man in diesem Falle Opfer ist und schon einmal gar nicht als Beschuldigter / Tatverdächtiger / Täter erfasst wird und damit auch keine näheren Daten gespeichert werden, außer eben wann, wo, was und von wem etwas gestohlen wurde.

jo-wi hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon bin ich nicht darüber begeistert, dass jeder x-beliebige Polizist durch Eingabe von "homosex" in seine Polizei-Datenbank vollen Zugriff auf die Personalien Registrierter Pseudo-Täter erhält. Was ist, wenn sich mal einer von denen den Spaß daraus macht und nach Homos in seinem Wohngebiet sucht? Oder unter seinen Kollegen?.


Und zumindest das "private" Abfragen von personenbezogenen Daten ist nicht erlaubt und wenn jemand diese Daten auch noch benutzt... In beiden Fällen dürfte dies ein Dienstvergehen sein und somit auch Konsequenzen nach sich ziehen.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann dem Text nicht sicher entnehmen, dass eine konkrete Person als homosexuell eingeordnet wird, sondern nur dass im minimum Straftaten als solche in Kategorien eingeteilt werden, zu welchen auch die Kategorie "Homosexuell" gehört.

Dabei kann es dann natürlich auch sein, dass hierduch die Homosexualität einzelner Beteiligter Aktenkundig wird.

Wie allerdings klar durch das Beispiel im Artikel belegt, wonach auch Nicht-Homosexuelle unter diesem "label" erfasst werden können, ist es keine direkte Erfassung der sexuelllen Neigung.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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jo-wi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Ich kann dem Text nicht sicher entnehmen, dass eine konkrete Person als homosexuell eingeordnet wird, sondern nur dass im minimum Straftaten als solche in Kategorien eingeteilt werden, zu welchen auch die Kategorie "Homosexuell" gehört.


Selbst das wäre schon schlimm genug. Hier wird Homosexulität als ein Verbrechen katalogisiert. Und wozu das? Hat man vor den Paragraphen 175 wieder einzuführen?
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

jo-wi hat folgendes geschrieben::

Selbst das wäre schon schlimm genug. Hier wird Homosexulität als ein Verbrechen katalogisiert. Und wozu das? Hat man vor den Paragraphen 175 wieder einzuführen?


Bitte tun Sie mir einfach den Gefallen und versuchen sachlich zu bleiben.

Ginge es um Homosexualität als Straftat ("Verbrechen" ist nicht das gleiche) entstünde folgender Effekt:

Es gäbe eine Kategorie in welche alle Verstöße gegen Strafgesetze aufgenommen würden, die Homosexualität unter Strafe stellen. Der Ordner bliebe leer.

Es dürfte vielmehr so sein, dass Straftaten nun einmal nach bestimmten Kriterien geordnet werden, die später für die Datenverarbeitung oder recherche sachdienlich sein könnten. Wenn es einen Ordner "Jugendliche" gäbe, wäre das keine Unterstellung, dass Jugend eine Straftat wäre. Es würde nur bedeuten, dass im Rahmen der Tat in irgendeiner Weise ein Jugendlicher einbezogen war. Und genauso könnte das Kriterium "Homosexuell" durchaus sachdienlich sein.

Wenn nämlich am CSD im folgenden Jahr wieder eine Horde Omis überfallen wird, kann dahinter durchaus ein Muster stecken, dessen Erkenung der Aufklärung dient. Ebenso, wenn es um die Aufklärung homosexuelller Vergewaltigungen etc. geht.

Davon unahängig ist dann z.B. die Frage, ob man hierbei die bestehende Homosexualität von Tatbetroffenen generell miterfassen darf und sollte. Dies ist - wie auch von der Datenschutzbeauftragten hervorgehoben - datenschutzrechtlich relevant.
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

wie mein Vorredner ja schon prima erklärt hat, geht es SICHER nicht um die Sexualität eines Zeugen oder Beschuldigten. Der Polizei ist völlig egal ob ein Zeuge nun schwul oder hetero ist.

Es werden bei jeder Straftat oder Verkehrsunfall eine Vielzahl von Kriterien in einer Statistik erfasst. So auch die Örtlichkeit, die Tatumstände, die Täter usw. Hierbei gibt es eine Auswahl von Hunderten Möglichkeiten. Möglich, dass es da ein Schlagwort bezüglich Homosexualität gib. Denkbar wären z.B. vermehrt Straftaten im Bereich eines schwulen Striches. Über Schlägwörter wie Bahnhof, Bank oder Straße regt sich ja auch keiner auf...

Dies wird allerings in keinster Weise mit einer Person in Einklang gebracht.
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Hoody
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 200

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

sagmla wie könnte ich denn so einen Antrag stellen?
Tät mich ja schonmal interessieren was da über mich so steht...Winken

gruss
hoody
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