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Der Gesellschafter einer GmbH hatte zur Absicherung eines persönlich aufgenommenen Darlehens dem Darlehensgeber den Anspruch auf zukünftige Gewinnausschüttung aus seinem Gesellschafteranteil abgetreten. Nun möchte er den Gesellschaftsanteil an einen Dritten verkaufen.
Frage: Was passiert beim Verkauf mit der Abtretung? Geht diese als Belastung des Gesellschaftsanteils auf den neuen Gesellschafter über, so dass dieser erst nach der endgültigen Tilgung des Darlehens von einer Gewinnausschüttung profitiert?
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