Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
es geht um Krankenversicherung im Erziehungsurlaub. Ich habe gehört, dass die Mutter beitragsfrei versichert bleibt, wenn sie vorher bei einer staatlichen Krankenkasse war. Wie sieht es dann mit der Familienversicherung aus wenn die Frau bei ihrem Mann mitversichert ist und sich scheiden lässt?
So einfach wird es nicht sein, dass die Frau nach der Scheidung weiterhin kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben kann.
Denn die kostenlose Weiterversicherung in der Elternzeit oder des Bezuges von Erziehungsgeld ist ein Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger. So wie Sie es beschreiben, war die Frau jedoch nicht Mitglied, so dass die Mitgliedschaft nicht kostenlos fortbestehen kann.
Wovon wird denn die Frau nach der Scheidung leben? Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsamt (Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) wird die Frau über das Arbeitsamt gesetzlich versichert.
wenn einer der Eheleute in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen als Familienmitglied kostenfrei mitversichert ist, so endet diese Mitgliedschaft mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils.
Du hast aber binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung deines dann geschiedenen Ehepartners freiwillig beizutreten, erkundige Dich mal bei der Krankenkasse nach dem Mindestversicherungsbeitrag.
Die Krankenkasse muss Dich dann ohne Rücksicht auf das Alter und eventuelle Erkrankungen aufnehmen. Versäumst Du die Frist von drei Monaten, so läufst Du Gefahr, jeglichen Krankenversicherungsschutz zu verlieren.
Noch nicht selbst pflichtversicherte Kinder bleiben in der Familienversicherung mitversichert, egal wer das Sorgerecht für die Kinder hat.
Allerdings ist Dein Mann Dir und dem Kind nach der Scheidung unterhaltspflichtig, der Unterhalt beinhaltet auch Unterhalt zur Krankenvorsorge, solltest Du selbst nicht versicherungspflichtig beschäftigt sein. Natürlich setzt die Zahlung eines solcehn Krankenvorsorgeunterhalts allderdings die Leistungsfähigkeit - also entsprechenden Verdienst - des Unterhaltszahlers voraus.
Gruss
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.