Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hundehaltung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hundehaltung
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 01:01    Titel: Hundehaltung Antworten mit Zitat

----

Zuletzt bearbeitet von ItsMe am 07.09.05, 16:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 02:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tierhaltung ist doch überall erlaubt und wenn der Hund nicht bellt oder Dreck macht, wo ist das Problem. Bleibt der Hund auch allein? Bellt er, wenn er alleine ist? Ist der Hund gefährlich? Wie groß ist der Hund? Wenn Sie einen zweiten Hund möchten, wie groß ist die Wohnung? Freut sich der Hund, wenn die VMin kommt?
Wenn die VMin möchte, daß ihre Katze bei Ihnen schläft, probieren Sie mal, ob die Katze sich mit ihrem Hund verträgt, vielleicht lässt sie dann mit sich reden. Katzen stinken ziemlich, wenn sie nicht raus kommen, das zieht in die Wände. So eine Katze müßte kastriert werden.
Bin mal gespannt, was aus dieser Sache wird.
Morgengruß...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Steht im Vertrag "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", dann steht es dem Vermieter frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht. Er kann auch hier verlangen, das der Mieter ein Tier wieder weggibt, wenn er das Tier ohne Erlaubnis angeschafft hat (LG Göttingen WM 91, 536)
Duldet der Vermieter ein Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566)Stirbt das genehmigte Tier so muss der Mieter nicht noch mal um Erlaubnis bitten.(AG Langenfeld WM 82, 226)

Der Vermieter kann seine Zustimmung auch dadurch ausdrücken, das er längere Zeit stillschweigend duldet. Hat der Vermieter ausdrücklich oder stillschweigend der Tierhaltung zugestimmt, so kann er seine Zustimmung nicht ohne Grund wieder zurücknehmen.
--------hier ist nicht die Kleintierhaltung gemeint.-----
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

-----

Zuletzt bearbeitet von ItsMe am 07.09.05, 16:55, insgesamt 4-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade hab ich im Internet noch Folgendes gefunden, ist das so richtig?
Zitat:
Trotz Verbots im Mietvertrag kann ein Hund erlaubt sein
Auch wenn ein Mietvertrag verbietet, in der Wohnung ein Tier zu halten, dürfen Mieter nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf einen kleinen Hund haben, wenn sich alle Mitbewohner und Nachbarn damit einverstanden erklären. Das meldet der Anwalt-Suchservice (Köln).

Was genau sind Nachbarn? Das Haus rechts und links neben mir/ schräg gegenüber? Und das Haus gegenüber? (In unserer Straße sind nämlich alles nur Häauser in denen auch die Leute wohnen, denen sie gehören. Nur in dem gegenüber gibts es 8 oder mehr Wohnungen, in denen ständig ein- und ausgezogen wird - muss man da alle fragen Geschockt ?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich freuen, wenn noch sich noch mehr zu Wort melden würden, besonders wegen der Kündigung Smilie

Zuletzt bearbeitet von ItsMe am 25.07.05, 07:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Steht im Vertrag "Für jede Tierhaltung bedarf es der Zustimmung des Vermieters", dann steht es dem Vermieter frei, ob er die Tierhaltung duldet oder nicht. Er kann auch hier verlangen, das der Mieter ein Tier wieder weggibt, wenn er das Tier ohne Erlaubnis angeschafft hat (LG Göttingen WM 91, 536)

Wenn im Vertrag steht: "Jegliche Tierhaltung verboten" ist das doch ungültig zwecks Kleintieren, ist bei "Jegliche Tierhaltung bedarf eine Zustimmung" nicht auch so? Denn das heißt ja soviel wie, der Mieter kann überlegen was man Halten darf und da er Kleintiere nicht verbieten kann, wäre das doch auch ungültig oder? Geschockt Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ratz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Tier ist nicht gleich Tier:

Die Haltung von Kleintieren ist stets zulässig.
Die Mietvertragsklausel „Tierhaltung verboten“ ist hier unwirksam. Kleintiere wie z.B. Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten, Aquariumfische, kleine Vögel etc., darf der Mieter immer halten, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. (BGH /Bundesgerichtshof VIII ZR 17/92.)


Wenn ich das recht in Erinnerung hab, geht man hier von der Grösse, der Haltung (generelle Käfighaltung), dem Gewicht (*g*) und der "Lautstärke" des Tieres aus, was zum Kleintier gehört und was nicht. Und natürlich der Beeinträchtigung der Mitmieter. Ich denke, hier geht es dann hauptsächlich um "Kleintiere" wie Klapperschlangen oder auch der allseits beliebten Vogelspinne (*grusel* Geschockt )
_________________
*** Das Licht am Ende eines Tunnels kann auch ein Idiot mit einer Kerze sein ***
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann die Anschaffung eines Hundes IMMER verhindern, wenn es nicht im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist.

Die Abschaffung eines (erlaubt angeschafften) Hundes kann er auch verlangen, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt (Störungen der Nachbarn, etc.)

Es ist schlicht und einfach Sache des VM, ob er in seiner Wohnung überhaupt ein großes Tier duldet oder nicht. Wenn der VM einen Hund duldet, muß er nicht einen zweiten gulden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der VM kann die Anschaffung eines Hundes IMMER verhindern, wenn es nicht im Mietvertrag ausdrücklich erlaubt ist.

Ja, aber wenn im Mietvertrag nicht von vornerein steht "Hundehaltung verboten" muss doch davon ausgegeangen werden, dass falls es keine besonderen Gründe gibt, die Haltung erlaubt ist. Sonst hätten sie halt "Hundehaltung verboten" schreiben sollen. Sie schließen aber so schon die Haltung aus. Das muss doch begründet werden oder nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Logik ist das denn? Was nicht verboten ist, ist erlaubt?
Offensichtlich steht doch dort, dass es der schriftlichen Zustimmung des VM bedarf. Der VM muss nicht zustimmen und braucht diese Weigerung auch nicht zu begründen.
Ob der Passuns zur Tierhaltung im MV gültig oder nichtig ist, sollte beim RA abgeklärt werden. Im Einzelfall müsste ggf. ein Gericht entscheiden.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welche Logik ist das denn? Was nicht verboten ist, ist erlaubt?

Wie freundlich, aber egal. Ich habe mich die letztren Nächte durchs Internet gekämpft und mehrfach dies gefunden:
Steht in ihrem Mietvertrag z. Bsp. die Klausel "Zustimmung des Vermieters bei Haustierhaltung erforderlich", dann sollten Sie folgendes beachten: fragen Sie bevor Sie sich ein Tier anschaffen. An ein Haustier gewöhnt man sich schließlich schnell und es im Zweifelsfall wieder abgeben zu müssen, das ist für alle Beteiligten hart.
Dem Vermieter steht es dann frei, ob er Haustiere genehmigt. Allerdings muss er seine Ablehnung sachlich begründen. Willkürhandlungen des Vermieters werden von den Gerichten scharf gemaßregelt. Die Rechtssprechung wird in den letzten Jahren immer tierfreundlicher (siehe Beispielurteile), sollte der Vermieter also keine, bzw. eine fadenscheinige Begründung gegen das Haustier haben, so wird er mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht scheitern.

oder dies hier:
• Ein Mieter hat gute Chancen, den Wunsch nach einem Vierbeiner durchzusetzen. Nur aus schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel bei Krankheit des Nachbarn, kann der Vermieter einen neuen Hausgenossen verweigern. Er kann auch verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird, wenn der Hund beispielsweise das Treppenhaus oder den Garten als Toilette benutzt.

oder das:Mietvertag mit Erlaubnisvorbehalt des Vermieters
Steht im Mietvertrag, daß die Anschaffung eines Haustieres der Zustimmung des Vermieters bedarf, so ist diese Klausel wirksam. Diese Klausel gilt jedoch nicht für die in Punkt 2 genannten Kleintiere.
Diese Klausel besagt implizit, daß der Vermieter grundsätzlich einer Tierhaltung zustimmt. Diese kann er nur dann verwehren, wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen. Solche Gründe können z.B. in der Art oder Größe des Hundes (z.B. Bullterrier) liegen. Er darf die Tierhaltung also nicht willkürlich verbieten. Wenn er anderen Mietern im Haus die Hundehaltung erlaubt, so muß dies prinzipiell auch für Sie gelten.

Na, also hab ich ja wohl doch recht oder nicht? Wenn er keine guten Gründe dagegen hat, muss er doch wohl den Hund zulassen oder nicht? Sonst hätte er im Mietvertrag gleich schreiben müssen "Hundehaltung verboten", wenn er von vornerein sagt "Nein".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ItsMe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserdme hab ich gestern Abend mitbekommen, dass die Mieter über uns die Katze der Vermieter jede Nacht und teilweise auch tagsüber in ihrer Wohnung halten.
Wenn es ein Hund wäre, müsste unserer auch genehmigt werden. Auch wenn es eine Katze ist? (eher nicht oder?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem was andere erlaubt bekommen haben oder nicht kann man für sich keinerlei Ansprüche geltend machen. Wenn der Nachbar die Erlaubnis bekommen hat für die Katze bzw. Hund dann heisst das noch lange nicht das man auch selbst eine Erlaubnis bekommt. Wenn der VM dann nein sagt hat man einfach Pech gehabt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

ItsMe hat folgendes geschrieben::
Ausserdme hab ich gestern Abend mitbekommen, dass die Mieter über uns die Katze der Vermieter jede Nacht und teilweise auch tagsüber in ihrer Wohnung halten.
Wenn es ein Hund wäre, müsste unserer auch genehmigt werden. Auch wenn es eine Katze ist? (eher nicht oder?)


Was Ihre Nachbarn machen oder nicht, spielt keine Rolle.

Der Vermieter ist in seiner Entscheidung, ob er e ine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will, frei, wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, nach der für eine Tierhaltung die schriftliche Zustimmung des Vermieters notwendig ist. Das gilt auch, wenn in der Wohnanlage bereits zwei Hunde geduldet werden. Nach Auffassung des Gerichts gilt ein solches Tierhaltungsverbot nur dann nicht, wenn der Vermiter rechtsmissbräuchlich gehandelt hätte. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Mieter oder deren Kinder aus besonderen gesundheitlichen Gründen (Blindenhund) auf einen Hund angewiesen wären. Alleine die Tatsache, dass die Kinder des Mieters bereits eine enge emotionale Bindung zu dem Tier entwickelt hätten und die Trennung von dem Hund als schmerzlich empfunden würde, ließen die Richter nicht gelten.
LG Berlin, Az.: 67 S 143/98
[/i]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.