Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.07.05, 17:48 Titel: welche versicherung leistet hier?
hallo alle zusammen,
folgender sachverhalt.
arbeitnehmer ist mit betriebsfahrzeug unterwegs. auf dem weg zur arbeit wird es kurz geparkt und verlassen. in der kurzen zeit wird in das auto eingebrochen und verschiedene dinge gestohlen, die sich im privatbesitz des arbeitnehmers befinden, aber für die arbeit benötigt werden. der wert der gestohlenen sachen ist beträchtlich. zudem wurden auch noch geschäftliche unterlagen entwendet, die sehr vertraulich sind:
1.) welche versicherung (eventuell kfz - oder betriebshaftpflicht?) leistet für den materiellen schaden?
2.) kann der arbeitnehmer für den verlust der geschäftspapiere belangt werden?
Das sollte ein Fall für die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers sein, da es sich hier offensichtlich um einen Einbruchdiebstahl handelt.
Wurde die Polizei informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet?
Also ich mal aus dem Urlaub:
In Hausrat ist der ED Schaden üblicherweise nur bei Einbruch in ein Gebäude versichert. Der Einbruch in ein KFZ kann als Deckungserweiterung enthalten sein ist es aber nur bei wenigen Anbietern.
Zu 1. Eine Autoinhaltsversicherung des AG würde dafür aufkommen
Zu 2. Ist zwar eher eine Frage zu Arbeitsrecht, aber wenn kein verschulden (z. B. offenes Auto) vorliegt und der AN im Auftrag handelte ist kein Regreß zu befürchten:
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
@ nebelhöernchen:
ja, es wurde anzeige gegen unbekannt erstattet.
aus den antworten entnehme ich, dass der arbeitgeber bzw. die versicherungen von ihm in diesem fall außen vor bleiben. aber warum? es ist auf dem weg zur arbeit passiert und dass der entwendete gegenstand sich in dem auto befand ist auch komplett betrieblich veranlasst. gibt es da gar keine möglichkeiten über den arbeitgeber? wenn nicht über versicherung, dann vielleicht über ihn direkt? ok, diese frage ist vielleicht etwas verkehrt in diesem forum. aber vielleicht hat ja doch jemand ne idee.
Hallo Claudi,
ich sagte doch zu 1. eine Autoinhaltsversicherung des Arbeitgebers.....
Hast Du meine Antwort nicht gelesen? Anders kann ich Deine Antwort nicht interpretieren.
Diese Absicherung kann sowohl als separater Vertrag abgeschlossen werden, manchmal ist sie auch in s. g. Multiriskpolicen enthalten.
Da kein verschulden des AG vorliegt kannst Du Ihn auch nicht haftbar machen. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.