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Internetbuchung -Buchungsbestätigung andere Zimmerart

 
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userwolfgang
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Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:51    Titel: Internetbuchung -Buchungsbestätigung andere Zimmerart Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe im Internet eine Reise gebucht bei einem Reisevermittler.
nach der Buchung habe ich mir per Druckansicht eine Vorabstätigung der Reise mit Zimmerart Appartment ausgedruckt.
Ebenso habe ich eine eMail "Vorabbestätigung Ihrer Reise" erhalten.
Text: ....... wir bedanken uns für Ihre verbindliche Buchung!
Leistung: Appartment
Diese Angaben wurden telefonisch mit der Sachbearbeitung gegengehakt und für in Ordnung befunden.
Die Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter lautet jetzt auf Doppelzimmer mit Zustellbett.
Zwischen der Vorabbestätigung und der Reisebestätigung kam noch ein eMail mit Bestätigung zu einem Vermittlungsauftrag. Die habe ich aber nicht gelesen, da ich meine eMails nicht täglich abrufe und auch nicht wußte daß ich eine solche eMail erhalten werde.
Der Reisevermittler ist angeblich in Klärung aber ich glaube es geschieht nichts mehr.
Was kann ich tun und wie tue ich es richtig da Reiseantritt der 13.8. gebucht war?

freundliche Grüße an alle Helfer
Wolfgang
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn in der ursprünglichen Reisebeschreibung irgendwie verbindlich dokumentiert, was die Zimmerart "Appartment" genau bedeuten soll?
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userwolfgang
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
aus meiner Sicht wurde das Appartment besonders beschrieben da es einen Button Hotelinfo gibt und darin z.B. zwei Schlafräume etc. beschrieben waren.
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

So lange der Irrtum/Fehler einigermaßen nachvollziehbar dokumentiert ist, sollte es doch kein Problem geben? Habt Ihr schon mal den Reiseveranstalter angerufen? Für die sollte das doch mindestens eine Ehrensache sein.
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userwolfgang
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Der Reisevermittler reagiert auf eMail nicht - bei Telefonaten wird gesagt es wird mit dem Reiseveranstalter geklärt.
Der Reiseveranstalter hat ein eMail in cc an mich geschrieben daß eine falsche Internetausschreibung des Reisevermittlers vorliegt.
Ich werde jetzt ein Einschreiben mit Rückschein an den Reisevermittler schicken aber mit welchem Text? Mangel oder Vertrag nicht zustande gekommen oder....?
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:19    Titel: Antworten mit Zitat

@ Nils.... Ehrensache... ja lieber Nils, das wäre schön, wenn Veranstalter noch Moral und Ethik verspürten...

aber zum Thema:

Ohne die exakte Beschreibung zu kennen, ist es schwer: Appartement bestehend aus zwei Schlafräumen (... eines davon ein Doppelzimmer und im anderen ein Zusatzbett?) oder nur ein Raum, eben ein Doppelzimmer mit Zusatzbett?

Weiters scheint sich der Fall so darzustellen:
userwolfgang bucht im Internet
im Internet bucht er aber im Angebot eines Reisevermittlers
bekommen hat er aber eine Bestätigung vom Reiseveranstalter

Somit ist es von userwolfgang nachzuweisen, dass er die bestätigte Leistung nicht buchen wollte.

Ist nun aber zwischen Erhalt der (falschen) Bestätigung vom Reiseveranstalter und seinem erstmaligen "Reklamieren" mehr als der "übliche" Kontroll- und Annahmezeitspielraum verstrichen, könnte sich der Reiseveranstalter auf den Standpunkt stellen, das "neue" Angebot sei angenommen worden.

Nun fehlt aber dem Reiseveranstalter die eindeutige Willenserklärung zur Buchung des nicht gewünschten Angebots... mangels Unterschrift und oder Anzahlung.

Also wird er gut beraten sein, die Buchung rückgängig zu machen. Fehlen ihm aber moralische Kompetenzen wird er sich sagen: "lassen wir doch mal userwolfgang klagen..." --> meist ziehen bei Onlinebuchungen die Reiseveranstalter aber den Kürzeren.

Nur: userwolfgangs Urlaub wird vorbei sein...

Das sind halt gewisse Schatten der Internetbucherei...

Gruß
Peter
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userwolfgang
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Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 15:59    Titel: Auflösung Antworten mit Zitat

Hallo
so ist es mir ergangen:
Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter: falsche Buchungsbestätigung

daraufhin wurde die Reise storniert - ich habe bei dem gebuchten Hotel angerufen da ich schon bezahlen wollte und mich nochmals vergewissern wollte ob alles o.k. und habe da erfahren daß die Stornierung am Tag vorher erfolgt ist. Der Brief über die Stornierung durch Reiseveranstalter kam erst drei oder vier Tage später.

Dann also ab in Reisebüro und was neues gebucht da pauschal günstiger als dort. Aufgrund der kurzen Zeit nur DZ mit Zustellbett. Und der Schlager war dann vor Ort das uns eine Ferienwohnung zugewiesen wurde. Bis auf den Stress vorher und etwas Regentage alles super.

Meine Erfahrung daraus: Buchen gleich beim Reiseveranstalter. Evtl. direkt durch Mail mit den besonderen Anforderungen ergänzt falls möglich. Es sei den ein sinnvoller Preisvorteil durch einen Reisevermittler.

Vielen Dank an alle die beteiligt waren und weitere schöne Urlaube.
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