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Volkaskoschaden

 
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Flo
Gast





BeitragVerfasst am: 22.10.04, 10:59    Titel: Volkaskoschaden Antworten mit Zitat

Hi

mal angenommen Person A 19 Jahre baut mit dem Auto Ihrer Mutter einen Unfall (Totalschaden) und im Versicherungsvertrag der Mutter steht das nur Personen über 21 Jahre mit dem Fahrzeug fahren. Muss die Versicherung jetzt gar nichts bezahlen oder gibt es da irgendwelche Regelungen Frage das man doch noch was bekommt. Danke für die Hilfe.

MFG
Flo
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goldaktie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 11:10    Titel: VN und Fahrer unter 21 Jahren Antworten mit Zitat

Ich meine, die Mutter kann die Vollkaskoversicherung hier in Anspruch nehmen, und es muß auch gezahlt werden. Das einzige, was passieren dürfte ist, daß die Prämien etwas höher ausfallen, weil ein jüngerer Fahrer da ist. Liegen solche Altersbeschränkungen vor, ist meist die Prämie der Hintergrund. Leute mit einigen Jahren Fahrpraxis sind nicht so "unfallanfällig" wie Führerscheinneulinge, was die Versicherungen meist mit einem Prämiennachlass quittieren.

Wenn die Versicherung sich auf eine Obliegenheitsverletzung berufen sollte müßte sie im Zweifel beweisen, daß das Alter des Fahrers ursächlich für den Unfall wäre. Wenn der Fahrer nicht gerade "Repräsentant" der Versicherungsnehmerin ist, ist das für die Inanspruchnahme der Vollkasko uninteressant. Wenn Mutter und Sohn zudem unter einem Dach leben, greift das sog. Familienprivileg, und auch der Sohn hat keinen Regreß zu befürchten.

Bei Schwierigkeiten würde ich mich an den Versicherungsombudsmann in Berlin wenden. Ist für die Kunden kostenlos und hilft meist gut weiter.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

die vorherige antwort ist teilweise richtig:

richtig ist: die vollkasko wird den schadenfall übernehmen (es sei denn der fahrer hat den unfall selbst grob fahrlässig herbeigeführt...aber davon geh ich jetzt mal nicht aus).

allerdings kann die versicherung eine "vertragsstrafe" verlangen. diese liegt (je nach bedingungen, dort bitte nachsehen) z.b. bei dem dopelten jahresbeitrag!
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