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Landung in den USA statt in Canada
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tombo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 16:33    Titel: Landung in den USA statt in Canada Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Direktflug von Frankfurt nach Halifax/Canada (normal 7,5 Stunden Flugzeit), wurde "witterungsbedingt" nach Bangor/USA umgeleitet, wo wir nach 12 Stunden Flugzeit übernachten mussten. Dort stand (nach ca. 2 stündiger Einreise) für ca. 240 Passagiere nur 1 Bus zu den Hotels und wieder zurück zur Verfügung, d.h. die letzten kamen erst nach 16 Stunden ins Hotel, ohne Essen und Trinken. Am nächsten Tag wurde der Flug fortgesetzt und wir kamen mit 22,5 Stunden Verspätung in Halifax an.

In Wirklichkeit standen die Landesysteme in Halifax wegen einem Flughafenausbau nicht zur Verfügung. Darüber wurden die Passagiere aber zu keiner Zeit informiert. Und das, obwohl der Flughafenausbau den ganzen Sommer über weitergeht (also auch der Rückflug betroffen war).

In den EU-Passagierrichtlinien habe ich nur etwas zum verspäteten Abflug, Annulierung oder Nichtbeförderung gefunden. Auch bei meiner Reiseversicherung geht es nur um diese drei Punkte.

Was besonders ärgerlich war:
1. Der Flug wurde am Tag vorher bestätigt, ohne irgenwelche Hinweise auf zu erwartende Probleme. Auch während dem Flug hieß es immer nur "schlechtes Wetter".
2. Wir mussten (gegen unseren Willen, viele mit Kleinkind) in ein Drittland einreisen, das kein Flugziel war. Dadurch waren wir völlig auf die Fluggesellschaft angewiesen.
3. Die Fluggesellschaft selbst war völlig desorganisiert, eine Flughafenmitarbeiterin in Bangor hat die Passagiere betreut, ohne selbst weitere Informationen zu haben.
4. Die meisten Passagiere hatten Hotelbuchungen u.ä. in Halifax, die natürlich nicht mehr storniert werden konnten.
5. Es gab für die meisten 22,5 Stunden lang keine Verpflegung (nur "den Rest" der Getränke an Board).

Gibt es den oben beschriebenen (und erlebten) Fall eigentlich rechtlich? Wer ist für eine Entschädigung zuständig?

Vielen Dank für Infos zum Thema, Tombo
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber da gibt es so viele Wenns und Abers, dass man Romane schreiben müsste ... ich persönlich werde bei dem "in Wirklichkeit" schon skeptisch. Kann mir kaum vorstellen, dass eine Airline derartige Umleitungen gern in Kauf nimmt.

"Rechtlich gibt" es diesen Fall natürlich - in meinen Augen ist es eine Verspätung. Aber darüber haben wir uns hier schon trefflich gestritten, ob "Verspätungen" im Sinne der einschlägigen Gesetze und Verordnungen nur Abflug- oder auch Ankunftsverzögerungen sind. Wie auch immer: höhere Gewalt ist auch in diesen Dingen höhere Gewalt.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist für mich schon immer sehr erstaunlich, dass Menschen Reisen fast um die halbe Welt unternehmen, aber stets und überall deutsche Perfektion und Gesetz voraussetzen.

Mag sein, dass die Fluglinie von möglichen Problemen gewusst hat
Mag sein, dass der Ausweichflughafen chaotisch war
Mag sein, dass man nicht nach USA wollte

was wäre aber gewesen,
wenn die Fluglinie eine Woche vor Reise die Reise abgesagt hätte?
wenn die Fluglinie eine Woche vor Reise mitgeteilt hätte, dass der Flug über eine Landung in den USA geflogen wird?

Wäre man dann nicht geflogen?

So unangenehm natürlich 22 Stunden Verspätung sind, aber Halifax ist bekannt als wetterlaunig und der "letzte" Posten zur Außenwelt. Wenn es dort Probleme irgendwelcher Art gibt, gibt es nicht viele Alternativen!

Gruß
Peter
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tombo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.07.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn überhaupt "Höhere Gewalt", wenn es sich um eine Dauerbaustelle handelt, über die die Fluggesellschaften interrichtet wurden und der Flughafen auf seiner Homepage informiert?
http://www.hiaa.ca/Default.asp?id=190&pagesize=1&sfield=content.id&search=466&mn=70.1.14.64.171

Es waren Passagiere dabei, die Samstag mittags auf eine Beerdigung wollten. Die sind nur aus diesem Grund für das Wochenendenach Halifax geflogen. Es gibt also sicher Passagiere, die gerne auf den Flug verzichtet hätten.

Ausserdem gibt es noch andere internationale Flughäfen in Canada (St. John, Montreal, Ottawa usw.). Die Maschine ist in Moncton aufgetankt worden. Es gibt genügend Gründe, warum Menschen nicht in die USA wollen. Die (zwangsweise) Einreise in ein Drittland dürfte bei anderen Flügen unvorstellbar sein (z.B. Türkei/Griechenland, Kroatien/Jugoslawien, Israel/Syrien usw.).

Ciao Tombo
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von der Verspätung und den daraus resultierenden Folgen, wie wäre die Situation denn zu beurteilen, wenn ein Fluggast einen Direktflug Deutschland -> Canada bucht, der dann aber unangekündigt und unplanmässig in den U.S.A. zwischenlandet, und dieser Fluggast dadurch enorme Probleme bekommt, zum Beispiel durch ein evtl. vorliegendes Einreiseverbot in die U.S.A., oder er wird in den U.S.A. per Haftbefehl gesucht und bei dieser Gelegenheit durch die Behörden verhaftet usw.?

(P.S.: Dazu soll es ja mittlerweile durchaus ausreichend sein, wenn sich ein Deutscher bei (Wortsperre: Firmenname) in Deutschland das "falsche" Buch bestellt hat.)
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

@tombo: Das ist ja alles nicht falsch, muss aber deshalb auch nicht unbedingt zutreffen ... die "höhere Gewalt" soll ja auch das Wetter gewesen sein, nicht wahr? Es kann 1000 Gründe geben, warum Bangor der einzig mögliche Ausweichflughafen gewesen wäre ... Nochmals sorry, aber das ist keine Rechtsfrage, das ist erst mal eine Frage der Fakten. Die kennt hier aber offenbar keiner Winken

@nebelhoernchen: Die Frage ist wirklich interessant, allerdings müsste man sie weiterspinnen, um überhaupt das richtige Forum anpeilen zu können - ohne in ein Ausweichforum umgeleitet zu werden Winken Wie also wäre die Situation zu beurteilen - meinst Du zivilrechtlich, strafrechtlich, ...?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
@nebelhoernchen: Die Frage ist wirklich interessant, allerdings müsste man sie weiterspinnen, um überhaupt das richtige Forum anpeilen zu können - ohne in ein Ausweichforum umgeleitet zu werden Winken Wie also wäre die Situation zu beurteilen - meinst Du zivilrechtlich, strafrechtlich, ...?

Beides käme grundsätzlich in Betracht ...
Es gibt zivilrechtliche Haftbefehle, zum Beispiel weil ein Deutscher in den U.S.A. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind nicht nachkommt, oder aber strafrechtliche Haftbefehle, zum Beispiel weil der Deutsche 1987 mal in den U.S.A. besoffen am Steuer eines Mietwagens erwischt wurde und sich seiner gerechten Bestrafung durch eine zwischenzeitliche Ausreise entzogen hat.
Oder was wäre im Fall eines Mörders, der aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der U.S.A. in Deutschland wohl zu lebenslanger Haft verurteilt werden würde, dem in den U.S.A. aber die Todesstrafe drohen würde, und der aus genau diesem Grund wegen dem deutschen Grundgesetz nicht an die U.S.A. ausgeliefert werden dürfte, sondern in Deutschland nach deutschem Recht für dieses in den U.S.A. begangene Verbrechen zu bestrafen wäre? Der Unterschied in der nicht geplanten Zwischenlandung wäre immerhin Leben oder Tod!?
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, klar, da kann man sich die tollsten Sachen ausmalen. Ich meinte aber eher sowas: Können die Hinterbliebenen des - schließlich hingerichteten - Mörders die Airline zivilrechtlich belangen?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
Ja, klar, da kann man sich die tollsten Sachen ausmalen. Ich meinte aber eher sowas: Können die Hinterbliebenen des - schließlich hingerichteten - Mörders die Airline zivilrechtlich belangen?

Genau das meinte ich. Das wäre doch mal eine interessante Frage.
Wenn der Gerichtsstand dann auch noch in den U.S.A. wäre (US-amerikanische Airline?), könnte das für die Airline ja sogar zu einem existentiellen Problem auswachsen?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Nils-Christian Engel hat folgendes geschrieben::
@nebelhoernchen: Die Frage ist wirklich interessant, allerdings müsste man sie weiterspinnen, um überhaupt das richtige Forum anpeilen zu können - ohne in ein Ausweichforum umgeleitet zu werden Winken Wie also wäre die Situation zu beurteilen - meinst Du zivilrechtlich, strafrechtlich, ...?

Gegenüber der Fluggesellschaft ja wahrscheinlich nur zivilrechtlich?
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

So langsam mache ich mir Sorgen um die Filmrechte an diesem Thread Cool Ich lade mal noch ein paar Leute ein ...
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wenn der Gerichtsstand dann auch noch in den U.S.A. wäre (US-amerikanische Airline?), könnte das für die Airline ja sogar zu einem existentiellen Problem auswachsen?


Glauben Sie, ein US-Gericht verurteilt jemanden, der einen Straftäter der US-Gerichtsbarkeit zuführt? Insbesondere, wenn diese Zuführung weder vorsätzlich noch rechtswidrig (Freiheitsberaubung? Nötigung?) war?
Lustiger Stoff, aber ich bin zu faul nachzuschauen, ob der Supreme Court zu sowas schon Stellung genommen hat... Cool
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Der Unterschied in der nicht geplanten Zwischenlandung wäre immerhin Leben oder Tod!?


Wo ist die Zwischenlandung denn kausal für die Todesstrafe?

In den USA ist die Problematik ja wegen der strengeren Abgrenzung zwischen den Gerichtsbarkeiten der Bundesstaaten wesentlich alltäglicher - ich wüßte da aber von keinem Schadensersatzprozeß, weil der A durch B fahrlässig (oder mittelbar vorsätzlich) von Staat S nach Staat S' verbracht worden wäre, wo ihm ein Prozeß drohte...

Das könnte man auch anders formulieren: wenn dem Deutschen A in der Schweiz ein Prozeß droht und der Franzose B macht mit ihm einen Spaziergang im Grenzgebiet und überschreitet dabei wissentlich die Grenze, woraufhin der A von der Schweizer Gendarmerie verhaftet wird - zivilrechtliche Verantwortung des B? Also bitte! Mit den Augen rollen

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Das könnte man auch anders formulieren: wenn dem Deutschen A in der Schweiz ein Prozeß droht und der Franzose B macht mit ihm einen Spaziergang im Grenzgebiet und überschreitet dabei wissentlich die Grenze, woraufhin der A von der Schweizer Gendarmerie verhaftet wird - zivilrechtliche Verantwortung des B? Also bitte!

Das ist ein schlechter Vergleich. In oben genannten Fall wird Person A wahrscheinlich während des Fluges wissen das geplant ist in den USA zwischen zu landen, kann aber dagegen nichts unternehmen (aussteigen wäre ja auch tödlich)... In dem von Ihnen angedachten Fall informiert der B den A lediglich nicht darüber das die Grenze überschritten wird aber der A ist die ganze Zeit über Herr seiner eigenen Entscheidung und kann den Spaziergang unterbrechen wann immer er wil...

Um aber auf den Film zurückzukommen... Wäre es unter dem Gesichtspunkt Notwehr gerechetfertigt wenn A die Maschine entführt als er hört das in den USA zwischengelandet werden soll?
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist alles recht schön und regierreif, aber ich bin der Meinung, dass ein Passagier bei wetter-, sicherheitstechnischen- oder hoheitlich bedingten Zwischenlandungen oder Umleitungen gar kein Recht haben wird.

Es gibt nämlich internationale Flugverkehrsabkommen, die derartig notwendig werdende Aktionen sanktionieren.

Daher hat jeder Reisende damit zu rechnen, dass es anders kommen kann. Im übrigen glaube ich kaum, dass ein Passagier mit krimineller Vergangenheit oder sonstigen gesetzeswidrigen Anhaftungen dann auch noch groß klagen gehen wird: Seht her, ich, armer Mörder, bin durch eine depperte Zwischenlandung der Airline in amerikanische Haft gekommen...

Vor der EU war es Gang und Gäbe dass Maschinen, die Salzburg oder Linz anfliegen wollten, nach München bei Schlechtwetter umgeroutet wurden. Was, wenn ein Passagier damals für die BRD ein Visum benötigt hätte?

Ein Notfall an Bord: Geburt, Herzinfarkt, eine außerplanmässige Landung in X - Hallo, hallo Herr Kapitän, da können's net landen, da werd ich gesucht - bitte schön, lassen's doch den Passagier sterben, die Lady kann doch ihr Kind auch erst in acht Stunden wickeln lassen...

Nein, nein, liebe Freunde, nicht alles lässt sich reklamieren, konstruieren oder verbieten: Wird's besser, wird's schlimmer? Das fragen wir uns alljährlich - doch sind wir uns ehrlich, das Leben ist lebensgefährlich (Erich Kästner).

Gruß
Peter
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