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Verfasst am: 27.07.05, 07:09 Titel: Flug nicht geschafft wg. Verspätung des Zug zum Flug....
Hallo!
Hochzeitsreise von Familie A nach USA. Zug zum Flug (mitgebucht) hat auf halber Strecke eine Panne "Stromausfall", dadurch schafft Fam. A es nicht rechtzeitig zum Flug. Nach einiger Organisation durch Reisebüro und Fam. A am Flughafen selbst erhalten sie Tickets für einen Flug am nächsten Tag, Aufpreis 400,- EUR pro Person (2 Personen - also 800,- EUR). Wer muss den Aufpreis zahlen??? Kann eine Entschädigung (immerhin verfällt ein ganzer Urlaubstag oder mehr und alles dort - Hotel, Mietwagen etc. - muss "umgebucht" werden, die Telefonkosten nicht zu vergessen!) verlangt werden?
Vielen Dank vorab!
Tani
Pauschalreise: die traditionelle Rechtserfahrung sagt: nein, der Zug haftet nicht für den Flug, sofern es sich um zwei getrennte Tickets (Bahn- und Flugticket) handelt.
Aber: irgendwo in den letzten Monaten bin ich über ein Urteil gespoltert, in dem ein Richter meinte: der Reiseveranstalter, als Anbieter der Bahn-Flug-Urlaubsreise, haftet auch für die Bahn...
Nun kenne ich aber keine Details dieses Urteils, um sagen zu können: ja, das trifft auch in deinem Fall zu.
Hast du aber nur ein Flugticket gekauft und dazu extra ein Bahnticket, gibt es sicher keinen Ersatz!
Erfahrungsgemäss würde wohl nur eine Klage in deinem Fall Klarheit bringen.
es gibt aber reichlich Urteile die besagen, daß jeder selbst verantwortlich ist dafür zu sorgen, daß er den Flug pünktlich erreicht. Notfalls muß man einen Zug eher nehmen ... ist eigentlich die gleiche Situation wie der Weg zur Arbeit.
Ich nehme an, das Dir bekannte Urteil bezieht sich auf eine komplett zusammen organisierte / gebuchte / ausgeschriebene Reise (Bahn um XY nach Z und Anschlußflug).
Das rail & fly - Ticket besagt lediglich, daß die Bahnanreise im Preis inklusive ist, nicht, welchen Zug man nehmen soll.
genau das meinte ich ja: man kann von einem Urteil nicht auf alle Fälle schliessen. Es handelte sich um ein Rail & Fly Angebot (aber im Moment finde ichd das Urteil nicht...).
Aber grundsätzlich ist es richtig, das jeder für sich selbst verantwortlich ist, rechtzeitig am Flughafen zu sein.
Und genau diese vielen feinen Unterschiede machen es ja für den Laien so schwer zu verstehen, warum der eine Geld bekommt und der andere leer ausgeht. Wäre Reiserecht ein standardisiertes Antwortenlexikon, hätten Rechtsanwälte und Gerichte nichts zu tun und ich nichts mehr zu lesen...
Aber man kann doch einem Reisenden nicht zumuten z.B. einen ganzen Tag früher anzureisen nur weil man mit einer Panne bei der Bahn rechnen muss?
Zudem durften die Reisenden den auf freier Strecke stehengebliebenen Zug nicht verlassen (sonst hätten sie ja von dort noch ein Taxi nehmen können)! Es musste erst nach erheblicher Wartezeit ein "Parallelzug" kommen in den sie dann umsteigen mussten, was aber auch ziemlich lange gedauert hat da das Bahnpersonal keine Ahnung hatte wo die "Umstiegshilfen" waren und wie diese benutzt werden sollten......
Es fuhren schon mehrere Züge, aber wenn man genau den mit der Panne erwischt........ Man muss also jederzeit damit rechnen dass sich die Zugreise um Stunden verzögern kann!? Hätte man sie wenigstens gleich "evakuiert", dann hätten sie auf Ihre Kosten ein Taxi nehmen können und wären locker pünktlich da gewesen.....
(Ein Mitreisender hat noch gesagt: Hätten Sie den Zug 3 Minuten später genommen - der ist gerade an uns vorbei gefahren.......)
Also sind sie gerade weil sie pünktlich gefahren sind zu spät gekommen......
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