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Verfasst am: 27.07.05, 10:47 Titel: Internet-Foren u. das Urheberschutzgesetz
Hallo,
in einem Beitrag vor mir wurde ein interessantes Thema angesprochen und zwar das Thema Fremde Bilder in einem Forum. Dieses Thema würde ich gerne etwas vertiefen und hätte da folgende Frage über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde.
In wie weit bich ich als Forum-Betreiber für die Inhalte meiner User verantwortlich zu machen?
Angenommen meine User posten Bilder/Texte/Videos fremder Websiten, lediglich mit Angabe der Quelle, also wo sie die Bilder gefunden haben, ohne jedoch den Urheber um Erlaubnis gefragt zu haben diese Bilder zu übernehmen.
Die Frage hat folgenden Hintergrund, ein Bekannter von mir betreibt ein Forum, in diesem Forum wurde von einem User unerlaubt ein Foto veröffentlicht. Der Urheber des Fotos hat Klage eingereicht und verloren.
Bedeutet dieses Urteil nicht das das Gesetz nichts wert ist weil ich in einem Forum alles posten lassen kann und so gegenüber redaktionellen Seiten einen klaren Vorteil habe, denn ich kann mich beruhigt zurücklehnen und bin immer aktuell?
Weil ich kann ja per Drag and Drop durchs Web, bin ja ein Forum und als Betreiber nicht verantwortlich zu machen.
Auf was hat denn der Urheber geklagt, gegen wen, und mit welcher Begründung hat das Gericht die Klage gegen ihn entschieden. Ohne diese Informationen ist das Wissen um ein Urteil wertlos.
geklagt wurde gegen den Forum-Betreiber wegen der unerlaubten Übernahme von Bildmaterial eines Users. Ganz genau und wörtlich kenn ich den Inhalt leider nicht. In der Urteilsbegründung soll es geheißen haben, laut Teledienstgesetz sei der Forumbetreiber nicht dafür haftbar zu machen wenn ein User Bilder/Texte anderer Seiten postet bzw. hochlädt, es sein denn es ist bewiesen das der Forum-Betreiber hiervon Kenntniss hatte und nichts dagegen getan habe.
Aus meiner Sicht etwas merkwürdig und für mich irgendwie überhaupt nicht nachvollziehbar.
Soll ich das so verstehen das der User der das Bild hochgeladen hat erst den Forumbetreiber informieren muß, paß auf ich lad da gleich ein Bild hoch, der Forumbetreiber wiederum sagt, mach mal, und ich als Urheber dem Forumbetreiber nachweisen muß das dieses Gespräch stattgefunden hat, was ja real gar nicht möglich ist.
Also braucht ein Forum-Betreiber nur sagen ich hab von nichts gewußt?
Nein, so läufts nicht.
Ein User V (Verletzer) lädt ein Bild hoch in ein Forum von F. Der Urheber U des Bildes kann nicht sofort gegen den F klagen, sondern muß sich an den V wenden, da dieser die Verletzung beganngen hat. Setzt der U jedoch den F davon in Kenntnis, das das Bild seine Rechte verletzt und entfernt daraufhin der F das Bild nicht aus dem Forum, dann kann der U auch gegen den F klagen, da dieser ja von der Verletzung weiß und sich mitschuldig macht, indem er das Bild nicht löscht.
Also bin ich als Forum-Betreiber doch in gewisser Weise verantwortlich, denn User registrieren sich in meinem Forum ja nur mit einem Nicknamen, ohne Adresse ohne alles, lediglich mit einer E-Mail-Adresse. Diese muß ich dann herausgeben wenn mich U auf diese Rechteverletzung hinweist. Weil U ja irgendwie seine Rechte wahren muß/will.
Weißt mich U also darauf hin das dieses Bild ohne seine Einwilligung verwendet wurde muß ich es unverzüglich entfernen.
Bedeutet aber auch das ich erstmal alles posten kann, solange sich niemand in seinen Rechten verletzt fühlt und mich als Betreiber darauf hinweißt.
Meldet jemand seine Rechte an, passiert mir als Betreiber erstmal gar nichts weil ich muß nur das Bild entfernen.
In der Realität bedeutet dies dann für den Urheber real kein Schutz am Material weil er gar nicht nachzuvollziehen kann wer so alles sein Material übernimmt.
Einziger Schutz, Inhalte technisch schützen.
Für mich bedeutet dies in einem Forum kann alles gepostet werden, solange sich kein Urheber meldet ist das legal.
Aber ist dies nicht ein klarer Nachteil für redaktionelle Seiten die ihr Bild und Textmaterial einkaufen müssen? Da Foren durch ihre Anzahl an Usern über ein viel größeres Netz an sagen wir mal Newspostern verfügen?
Also:
E-Mail Adresse oder sonstige Daten darfst du nur auf richterlichen Beschluß herausgeben. (Datenschutz).
Du selber kannst in deinem Forum nicht alles posten was du willst, da du ja dann Verletzer bist und eine KLage gegen dich korrekt wäre.
Der Urheber kann nicht nachvollziehen wer sein Material übernimmt, da jeder MAterial übernehmen darf wenn er dieses nur privat nutzt. Das ist völlig legal.
Es ist natürlich nicht legal "alles" in einem Forum zu posten, allerdings werden Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag verfolgt.
Mir ist klar das ich als Betreiber nicht alles posten darf. Muß ich ja auch nicht, dafür hab ich ja meine User. Die gehen dann durchs Netz ziehen sich alles was sie für wichtig halten und solange keiner was sagt ist das Forum tagesaktuell.
Wenn ich als Urheber jetzt den Forumbetreiber daraufhinweise das er bitte mein Bild an dem ich die Rechte habe entfernen möchte, muß er das tun, tut er es nicht innerhalb einer gewissen Frist, kann ich ihn verklagen, richtig? Hält er diese Frist ein konnte er bis dato mein Material für welches mir Kosten entstanden sind kostenlos für seinen Vorteil nutzen, richtig?
Bedeutet dies für Forenbetreiber nicht unweigerlich sie können über ihre Mitglieder immer tagesaktuell sein, sie müssen ja nur innerhalb einer Frist die Beiträge wieder entfernen. Bevor ernsthafte Konsequenzen drohen?
Was ist aber es aber mit Sätzen im Impressum die ausdrücklich die Übernahme von Inhalten untersagen und dieses Material dennoch übernomen wird?
Bis ich merke das jemand mein Material kostenlos nutzt, bis dato hatte er ja an meiner Arbeit einen Vorteil und dies völlig legal.
Hi,
Wenn jetzt ein User meines Forum ein Bild hochläd, ohne Einverständniss, und ich als Admin seh das jemand ein Bild hochgeladen hat, aber ich als Admin denk, dass er die Regeln (In meinen Forumregeln steht, dass nur Bilder/Video erlaubt, die man selbst gemacht hat oder das Einverständniss des Urhebers hat.) gelessen hat und somit alles legal ist.
Ist der Admin im Falle einer Klage gegen das Forum, somit gegen sich, in dem Falle schuldig?
Und kann man in den Forumregeln schreiben, damit die Inhaber keine Haftung über den Inhalt der Texte, Bilder oder sonstige Dinge vom User übernimmt. Ist man so als Inhaber/Admin ein wenig besser absichert?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.07.05, 14:50 Titel:
Der_Kaiser hat folgendes geschrieben::
Bedeutet dies für Forenbetreiber nicht unweigerlich sie können über ihre Mitglieder immer tagesaktuell sein, sie müssen ja nur innerhalb einer Frist die Beiträge wieder entfernen. Bevor ernsthafte Konsequenzen drohen?
Konsequenzen drohen ja in jedem Fall den Nutzern, die urheberrechtlich geschütztes Material einstellen. Und wenn der Betreiber mit denen zusammenarbeitet, halten die sicher nicht gerne alleine den Kopf hin. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hi,
mein Prob ein wenig anders beschrieben:
ist es erlaubt öffentliche Bilder die auf Hompages zu finden sind, in ein Forum zu kopieren und mit Quellenangaben zu versehen.
Beispielfall:
User X aus Forum F findet auf der Homepage H Bilder, die für jeden Internetsurfer zugänglich sind, die er gerne in Forum F posten will. Darf er dann ohne Einverständniss von Homepage H oder des Fotografen Y, die Bilder mit Quellenangabe (www.homepageH.de) im Forum F posten?
Und inwiefern ist der Admin des Forums F da mitschuldig fals dies gesetztlich verboten ist? Und wie müsste der Admin handeln um nicht strafbar zu sein?
User X darf nicht ein Bild ohne Erlaubnis des Photographen, bzw. auch des abgebildeten (wenns eine Person ist) veröffentlichen. Eine Quellenangabe reicht nicht aus. Der Forenbetreiber macht sich dann mitschuldig, wenn er weiss, das der Urheber des Bildes nicht X ist. Sobald der Admin Kenntnis davon erhält muß er das Bild löschen.
Was ich mich immer frage: Warum muß man Bilder in andere Foren posten, es genügt doch ein Link, das ist legal!
Diese Frage habe ich schon beantwortet. Der Admin macht sich in dem Augenblick mitschuldig, wenn er Kenntnis von dem Rechtsverstoß hat und nichts dagegen unternimmt.
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