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Verfasst am: 27.07.05, 22:31 Titel: Ärger mit Malerbetrieb
Hallo, ich habe vollgendes Problem: Ich wohnte mit meiner Freundin und unserer Tochter in einer kleinen 4 Zimmer Wohnung (64qm³). Als sie erneut Schwanger wurde und meine beiden Söhne aus erster Ehe zu mir kamen mußten wir eine neue Wohnung suchen, da die alte zu eng wurde. Sprich kein Spielraum für die Kinder usw. Hat über ein halbes Jahr gedauert bis wir eine neue bekamen, nach ca. 300 Wohnungsbesichtigungen . So jetzt mein Hauptproblem: In der alten Wohnung mußte laut Mietvertrag einiges nach Auszug wie in allen Mietverträgen, Sauber Ordnungsgemäß und Abnahmefertig sein. Ich habe die Wände weiß gestrichen, die Böden waren November 2004 von mir mit PVC neu Bezogen worden, usw. Bei erstabnahme hieß es die Türrahmen einsch. Türen müßen wie im Mietvertrag von einem Malerfachbetrieb gestrichen werden. O.K. meine Freundin lies ein Angebot vom Malerbetrieb kommen, der bei ca. 1.700€ lag. Also für sechs Türen- Rahmen und Fenster fand ich es ein bisschen Wucher aber meine Freundin wollte keinen Stress mit Wohnungsgeber und sagten zu. Ich zog ein Monat vorher aus da die neue Wohnung auch von mir ein bisschen hergerichtet werden mußte. Nach endgültiger Abnahme bezahlte ich den Malerbetrieb mit den mir bekannten Kontodaten usw. Jetzt kommt der Hammer: am 07.07.05 bekam ich vom Malerbetrieb ein Schreiben, Zitat: Sehr geehrte Frau X, bzgl. unserer Rechnung vom 18.04.2005 über 3.691,73€ ging lediglich eine Zahlung am 17.05.2005 über 1.700€-- bei uns ein. Sie sagten uns monatliche Zahlungen in Höhe von 400,--€ zu. Falls wir bis 15.07.2005 die fälligen Raten für Juni und Juli 2005 in Höhe von 800,--€ nicht verbuchen können, werden wir einen Rechtsanwalt einschalten. Hochachtungsvoll, Unterschrift. Ich rief sofort an und Fragte nach ob da kein mißverständnis wäre, immerhin habe ich den Preis vom Angebot sofort nach Abnahme überwiesen. Mußte mehrmals anrufen da der Schef nicht da ist oder keine Zeit hatte. Zum schluss war es mir zu Bunt und Schrieb ein Brief mit dem Nachweiß einer Auftragserteilung die von mir als Hauptmieter Unterschrieben worden ist. Keine Reaktion. Zu einem zusagen ohne schriftliches ist doch kein Beweiß, oder? Zugesagt wurde von meiner Freundin allerdings, da ich alleinverdiener bin, die summe von 1.700€ womöglich nicht auf einmal sondern gesplittet auf 4-5 Monate Zahlen könnte. Der Maler war angeblich zwecks Auftragslage froh, dass er was bekäme. Nun habe ich auch das befürchtnis ob er nicht meiner Freundin irgend etwas Unterschreiben lies . Das Geld hatte ich allerdings von der Rückzahlung vom Lohnsteuerjahresausgleich und Urlaubsgeld zusammengekratzt. Inwieweit kann der Maler gegen uns vorgehen? hat es Konsequenzen gegenüber meiner Freundin vor dem Gericht da ich der Hauptmieter war und sie nur bei mir gemeldet war? Ich hätte doch die Auftragserteilung geben müßen oder?. Wie kann ich mich vorbereiten?. Danke schonmal im Voraus. mfg
Ein Angebot über 1.700 und die Rechnung fast doppelt so hoch. Wie kommt das denn ? Sind noch irgendwelche Leistungen dazu gekommen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Also ein Angebot gibt es nicht. Ich habe nicht einmal eine schriftliche Vereinbarung Unterschrieben. Ausgemacht var nur das Türen, Zargen und die Fenster gestrichen werden sollten. Es sind sieben Türen und Zargen plus die Fenster, da die Fenster allerdings Isolierte Kunststoffoberfläche haben wäre ein Abbeitzen nicht möglich, daher wurden die auch nur mit einem Bleichmittel gereinigt. Ich frage mich selbst wie nach einer Zusage für Pauschalbetrag auf einmal die Doppelte Summe entsteht. Wenn ich`s mir leisten könnte würde ich sofort zum Anwalt gehen und dem Malerbetrieb eine reinwürgen. Immerhin ist es Image schädigung was er treibt.
mfg
Verfasst am: 31.07.05, 07:47 Titel: Re: Ärger mit Malerbetrieb
big daddy hat folgendes geschrieben::
...da die alte zu eng wurde.
wer wurde zu eng? manche finden das klasse _________________ kennt Juriquette breits auswendig
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