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Verfasst am: 28.07.05, 11:56 Titel: Bezugsgröße beim Schadensersatz bei Transportschaden
Folgender interessante Sachverhalt steht zur Diskussion:
Käufer K kauft über ein Internet-Auktionshaus von Verkäufer V eine hochwertige Lautsprecherbox. V beauftragt das Logistik-Unternehmen L mit dem Transport der Lautsprecherbox zu K. Auf dem Transport wird das Gehäuse der Lautsprecherbox beschädigt. K reklamiert die Beschädigung bei L und informiert den V über die Beschädigung. Dieser fordert daraufhin Schadensersatz von L und tritt seinen Ersatzanspruch sogleich an K ab, der den L über die Abtretung informiert und das Schadensersatzverfahren weiterführt.
Da sich kein Unternehmen findet, dass das beschädigte Gehäuse der ansonsten intakten 6 Monate alten Lautsprecherbox reparieren kann, fordert K von L einen Ausgleich für die Wertminderung in Höhe von 20% des Wiederbeschaffungspreises. Als Nachweis über den Wiederbeschaffungspreis überlässt K dem L die Kaufquittung des V. L erkennt den Schadensersatzanspruch der Sache nach an, will aber auf der Basis der Höhe des niedrigeren Verkaufspreises des V an den K Ersatz leisten. L begründet dies damit, dass der Wert der Lautsprecherbox zum Zeitpunkt des Abschlusses des Transportvertrags mit V für die Höhe des Schadensersatzes maßgeblich sei und nicht der ursprüngliche Anschaffungspreis bzw. aktuelle Wiederbeschaffungspreis. Damit ist K nicht einverstanden. Der Wert der Lautsprecherbox liegt seiner Meinung nach deutlich über dem Verkaufspreis des V an ihn. V hatte die Lautsprecherbox als Sonderangebot extrem günstig kaufen können und der Verkaufspreis des V an K war ebenfalls außerordentlich niedrig. Der aktuelle Wiederbeschaffungspreis der Lautsprecherbox liegt ca. 30% über dem ursprünglichen Anschaffungspreis des V.
Wie ist die Rechtslage?
Kann sich das Logistik-Unternehmen L bei der Höhe des Schadensersatzes zu Recht darauf berufen, dass der Verkaufspreis des V an den K maßgeblich ist?
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