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Internetauktionshaus [Name geändert] versichertes Paket weg..wer haftet nun?

 
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Suzi
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 21:57    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] versichertes Paket weg..wer haftet nun? Antworten mit Zitat

Habe vor einigen Wochen einen Artikel bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkauft. Gleich nach Geldeingang schickte ich die Ware als versichertes Paket ab. Viele Nachforschungen haben ergeben dass das Paket nicht auffindbar ist. Irgendwann schickte uns (Wortsperre: Firmenname) dann die Papiere für die Schadensmeldung, welche wir auch gleich ausgefüllt haben.
Nun schickte uns die Käuferin erneut eine E-Mail (wir hielten sie über den Bearbeitungsstatus auf dem Laufenden) worin die Kontodaten standen.
Wir sollen ihr den Gesamtbeitrag von 120 Euro auf das Konto zurücküberweisen da sie sonst den Anwalt einschaltet.
Wir schrieben ihr schon mehrmals, dass wir auf die Erstattung der Post warten müssen, und sie dann ihr Geld zurückbekommt. Leider können wir es so selbst nicht zurückzahlen.
Kann sie das von uns verlangen oder ist es in Ordnung wenn wir auf die Rückerstattung von der Post warten?
Der Einzahlungsbeleg ist da und ein Schreiben der Post dass das Paket nicht auffindbar ist .
Die Käuferin hat eine Kopie von uns bekommen.

Es war übrigends ein Privatverkauf.
was ist zu tun?

Vielen Dank im Vorab für eine Antwort!

LG Suzi
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 07:33    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] versichertes Paket weg..wer haftet nun? Antworten mit Zitat

Hi,

meiner Meinung nach nicht. Warum soll die Kundin warten, bis du deine Dinge erledigt hast. Dies sind zwei unterschiedl. Verträge. Dein Transportvertrag mit (Wortsperre: Firmenname) und der Kaufvertrag. Wenn du Probleme mit dem einen hast, kannst du den Ärger ja nicht auf den anderen Vertragspartner abwälzen.
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hallihallo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 09:26    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] versichertes Paket weg..wer haftet nun? Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hi,

meiner Meinung nach nicht. Warum soll die Kundin warten, bis du deine Dinge erledigt hast. Dies sind zwei unterschiedl. Verträge. Dein Transportvertrag mit (Wortsperre: Firmenname) und der Kaufvertrag. Wenn du Probleme mit dem einen hast, kannst du den Ärger ja nicht auf den anderen Vertragspartner abwälzen.


Moment mal, es handelt sich um einen Privatverkauf, insofern ging die Haftung sowieso shon bei Abgabe Post auf den Käufer über. Der Käufer sollte also dankbar sein, dass der Privatverkäufer an der Regulierung des Paketverlustes mitarbeitet.

Ich denke nicht, dass der Käufer vom Verkäufer überhaupt eine Erstattung des Schadens durch Verlust verlangen kann, sondern nur von dem vom Verkäufer im Namen des Käufers (nehme ich an) beauftragte Zustellungsunternehmen.

Meiner Ansicht muß der Käufer auf die Regulierung durch das Zustellungsunternehmen
warten.

Der Beitrag is natürlich nicht rechtsverbindlich, und stellt nur meine Meinung dar.
_________________
Mein Beitrag ist selbstverständlich keine rechtsverbindliche Aussage, sondern spiegelt vielmehr meine laienhafte Meinung wider.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten.

Gruß

hallihallo
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 16:42    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert] versichertes Paket weg..wer haftet nun? Antworten mit Zitat

genauso ist es halihallo!
Der Käufer klingt scheinbar ziemlich querulant. Wahrscheinlich hält er dich für einen der 50% Betrüger die sich bei Internetauktionshaus [Name geändert] tummeln.
Schick ihm doch einfach mal eine Kopie deines Schriftverkehrs mit der Post.
Daran sieht er dann dass du ihm nichts vormachst!
Quengelt er dann weiter dann denk dir nix dabei - solche Leute gibt es halt!
Schickt er nen Mahnbescheid oder so dann lehnst du den natürlich ab.
Und überweis ihm halt wenn das Geld von der Post da is seine Kröten und alles is in Butter!
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