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Angst Scheidung einzureichen

 
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Stella
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 08:05    Titel: Angst Scheidung einzureichen Antworten mit Zitat

Hallo
Habe Euch gefunden und ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich fasse mich kurz.
Bin mit meinem Mann nun 5 Jahre verheiratet, vor 3 Jahren habe ich ihn betrogen,er hat es aber akzepiert und eingesehen das er nicht unschuldig daran war. Nun hat er mich betrogen und das in unseren eigenen 4 Wänden. Ich hielt es zuhause nicht mehr aus, weil ich dies nicht verarbeiten konnten.Denn das intresse an anderen Frauen hörte nicht auf und pflegte internetbekanntschaften,dem er erzählte,in meiner Anwesenheit,das er Single sei,in Trennung lebt,usw.
Wie gesagt bin ich nun ausgezogen und komme mit meiner Arbeitslosenhilfe natürlich nicht hin. Er sagt mir, wenn ich ihn auf Unterhalt verklage, dreht er alles um was heißen soll: Das er sein Gewerbe abmeldet und auch Arbeitslos sein wird. Er arbeitet und verdient hin und wieder viel Geld,sagt aber bei dem Ämtern das er momentan kein Einkommen hat. Jeder hält zu ihm und hilft ihm seine Aussagen zu unterstützen.
Wir haben uns vor über 1 Jahr ein Haus gekauft, was leider nicht auf unseren Namen läuft. Wir zahlen solange Miete,bis es abgezahlt ist und dann umgeschrieben kann. Er hat alles behalten, ich habe nichts mitgenommen, alles ihm gelassen. Alle Möbel, 2Hunde und das Haus hat er. Und ihm geht es gut.
Er sagt das ich eh keinen Anspruch auf Unterhalt habe, weil ich ihm auch mal Fremd gegangen bin, aber er hat es akzeptiert,oder hat er Recht??
Und er wird alles vertuschen und so hin drehen das er nicht zahlen muß.
Unteranderm sagt er, das das Geld für die Renovierungskosten,des Hauses dann auch geteilt werden. Ich solle mir sehr gut überlegen was ich mache.
Ich finde es sehr ungerecht von ihm,denn er hat alles und ich nichts,und etwas zu bekommen,das sieht bei seinem vorhaben sehr schlecht aus.
Hoffe ihr könnt mir etwas Mut machen alles doch durchzuziehen.
LG
Stella
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Zeitfrau
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 08:50    Titel: Re: Angst Scheidung einzureichen Antworten mit Zitat

Hallo Stella,
machen Sie sich keine Gedanken darüber was ihr Mann jetzt alles zu Ihnen in seiner Wut sagt.
Fakt ist die Schuldfrage wer was wann mal in der Ehe gemacht hat gibt es nicht mehr.
Wenn Sie wirklich sich trennen möchten, dann ziehen Sie die Scheidung durch.
Sollten Sie nicht im Berufsleben stehen, dann muß Ihr Mann Unterhalt bezahlen.
Das klärt alles das Gericht und der Anwalt.
Sollte er zum Unterhalt verdonnert werden und nicht zahlen, dann besorgen Sie sich später einen Titel und Ihr Mann ist bis zu 30 Jahren pfändbar.
Es gibt soviele Möglichkeiten, es würde jetzt zu weit führen diese alle zu erörtern.

Das Leben geht auch für Sie nach einer Scheidung weiter.
Sehen Sie der Zukunft gelassen entgegen.

MfG
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Stella
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Danke für die schnelle Antwort.
Das was ich aber sehe, ist das er alles versucht zu vertuschen was er an Geld verdient. Und ich denke er wird damit auch durchkommen.
Er ist sehr raffeniert und ich weiß wie er sein kann denn ich habe ihn ja nun etwas kennengelernt.
LG
Stella
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

also es gibt einen Zugewinn und Rentenausgleich.
D.h. deine Rente steigt etwas und von dem was ihr erwirtschaftet habt bekommst du die Hälfte.
Wenn das Haus aber nicht euch gehört bekommst du davon wohl nix.
Ein Hund steht dir zu den kannst du einklagen.
Vielleicht sogar beide Hunde aber das ist extrem teuer!
Unterhalt wirst du wohl nicht bekommen.
Wenn er sich arbeitslos meldet und sein Gewerbe abmeldet wars das.
Du könntest ihn zwar wegen Schwarzarbeit anzeigen nur bringen tut dir das nur Nachteile.
Denn er wird behaupten dass er das auch während eurem Zusammensein getan hat.
Dann sagt er er hat dabei 40.000€ verdient.
Und alles mit deiner Zustimmung usw.
Dann will der Staat erstmal Steuern.
Die musst du dann zur Hälfte zahlen.
Also das bringt dir garnix.

Mach deine Scheidung und Zugewinn und Rentenausgleich und vergiss den Unterhalt.
Das würde wenn dein Mann schlau ist dich nur ruinieren...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:
das war nur meine persönliche Meinung.
Bin kein Jurist oder so.
Habe aber selbst schon Erfahrung mit sowas gemacht...
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Zweitfrau
Gast





BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stella
Ihr Mann ist kein Einzelfall,das machen fast alle Partner die Unterhalt bezahlen sollen, das sie plötzlich mittellos sind.Z.B Arbeit aufgeben oder bedeutend weniger verdienen.
Was möchten Sie denn?
Eine Scheidung ist nichts schönes und man muß viel Nervenstärke haben.
Sie haben die Wahl entweder Sie lassen sich scheiden und müssen dann auf eigene Beine stehen, das Gericht entscheidet schon ob Sie unterhaltsbedürftig sind oder Sie bleiben bei Ihen Mann und er wird Ihnen bei jeder Gelegenheit den Fremdgang vorwerfen.

Aus Erfahrung weiss ich das Ihr Mann sich bei der nächsten Gelegenheit die sich ihm bietet eine neue Partnerin suchen wird.
Männer verkraften es nur sehr schwer, wenn die Partnerin fremdgeht.

MfG
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Stella
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Na super, also wird er weiter im Ruhm bleiben und ich kann sehen wo ich bleibe???
Toller Staat!
Das ich aber Unterstützung vom Staat brauche, bis meine Gelder alle laufen, werden die mir nur Geld geben, wenn ich denen Vorlege das ich auf Unterhalt klage.
Also drum rum komme ich nicht.
Na, dann soll er Glücklich mit allem werden.
Auf die Hunde habe ich schon verzichtet, ich kann sie nicht trennen, hängen zu sehr aneinander.
Gruß
Stella
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Stella
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.10.04, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Er ist mir ja nun Fremd gegangen und das auf übelste Weise. Ich hätte das vielleicht auch verzeihen können, aber es ist in unserem Haus passiert und das kann ich nicht verarbeiten. Und mein Endschluß steht fest, ich will nicht mehr zurück. Momentan wohnen wir 80km weit auseinander und ein zusammen finden wird so nie wieder stattfinden. Telefonnate enden immer nur im Streit.
Also von dem Gedanken, wieder zusammen zu finden bin ich ab.
Nur ich will so natürlich nicht weiter verheiratet sein, sondern mit allem abschliessen. Und nicht später wieder alles aufarbeiten wollen.
Selbst wenn der Anwalt mich fragt, was mein Mann verdient, darauf kann ich ihm keine Antwort geben, weil ich das nicht so weiß und es immer unterschiedlich ist.
LG
Stella
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.10.04, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stella,

dass du nicht weiß, was Dein Mann verdient, ist nicht Außergewöhnliches. Der Gesetzgeber hat diese Situation erwartet und daher dem Unterhaltsberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltsverpflichteten eingeräumt, §§ 1360 , 1613 BGB.

Deswegen würde ich also nicht so schnell aufgeben

Den Anspruch muss man allerdings umgehend geltend machen, weil sonst für jeden Monat der Unterhaltsanspruch verfällt.

Gruss Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 22.10.04, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hans hat folgendes geschrieben::
Hallo Stella,

dass du nicht weiß, was Dein Mann verdient, ist nicht Außergewöhnliches. Der Gesetzgeber hat diese Situation erwartet und daher dem Unterhaltsberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den Unterhaltsverpflichteten eingeräumt, §§ 1360 , 1613 BGB.

Deswegen würde ich also nicht so schnell aufgeben

Den Anspruch muss man allerdings umgehend geltend machen, weil sonst für jeden Monat der Unterhaltsanspruch verfällt.

Gruss Hans



kann es sein dass SIe Anwalt sind?
dann isses klar dass sie sowas toll finden....
bringt ja immer schönes Geld und die Leute gehen dabei in den Ruin.....
Wenn der ihr Mann nich grad 5000€ im Monat macht oder so is es absolut unsinnig sowas anzuzetteln...
kostet nur Geld und bringt nix....
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ gast

kann es sein, dass Sie zu denjenigen gehören, die erst auf Auskunft verurteilt werden müssen und erst in der Zwangsvollstreckung die zur Einkommensberechnung notwendigen Unterlagen vorlegen.

Dann ist es klar, dass Sie sowas nicht toll finden...

Die Auskunftsklage bringt dem Anwalr kein Geld, weil der Streitwert nur bei 500 EUR liegt. Mit mündlicher Verhandlung beträgt der Gebührenanspruch 132,50 EUR und der wird in 80% meiner Fälle vom Staat übernommen, weil ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.

Und mit dem Rechnen scheint es auch nicht besonders gut zu klappen. Es genügt bereits einunterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen des Mannes von 1.500,00 EUR, um einen Anspruch auf Trennungsunterhalt von run 650 EUR zu begründen. Warum sollte Stella darauf verzichten?

Gruss Hans

P.S. dass ich Fachanwalt für Familienrecht bin, kann man meinem Profil entnehmen
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.10.04, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
@ gast

kann es sein, dass Sie zu denjenigen gehören, die erst auf Auskunft verurteilt werden müssen und erst in der Zwangsvollstreckung die zur Einkommensberechnung notwendigen Unterlagen vorlegen.

Dann ist es klar, dass Sie sowas nicht toll finden...

Die Auskunftsklage bringt dem Anwalr kein Geld, weil der Streitwert nur bei 500 EUR liegt. Mit mündlicher Verhandlung beträgt der Gebührenanspruch 132,50 EUR und der wird in 80% meiner Fälle vom Staat übernommen, weil ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.

Und mit dem Rechnen scheint es auch nicht besonders gut zu klappen. Es genügt bereits einunterhaltsrechtlich relevantes Nettoeinkommen des Mannes von 1.500,00 EUR, um einen Anspruch auf Trennungsunterhalt von run 650 EUR zu begründen. Warum sollte Stella darauf verzichten?

Gruss Hans

P.S. dass ich Fachanwalt für Familienrecht bin, kann man meinem Profil entnehmen


hab ich ja nicht bestritten!
Aber der Kerl windet sich doch raus.
Meldet Gewerbe ab und fertig.
Macht einen auf arbeitslos.
Schafft in der Zeit schwarz.
Und die Ehefrau sieht kein Geld...
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.04, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ Gast

Das ist eben ein weit verbreiteter Irrtum unter den Unterhaltsverpflichteten, dass man sich mit der Abmeldung des Gewerbes oder provozierter Abreitslosigkeit der Unterhaltspflicht entziehen könne.

Diese Unterhaltspflichtigen werden von den Gerichten so behandelt, als ob sie weiterhin über dieses Einkommen verfügen. Bei de Berechnung des Einkommens eines Gewerbetreibenden wird z.B. der Durchschnitt der Einkünfte mindestens der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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