Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auto gekauft mit TÜV nun doch kein TÜV !!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auto gekauft mit TÜV nun doch kein TÜV !!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Schlunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 12:12    Titel: Auto gekauft mit TÜV nun doch kein TÜV !!! Antworten mit Zitat

Hallo eine Person kauft sich ein Auto über Internetauktionshaus [Name geändert] das Auto hat laut beschreibung TÜV bis 09.2006

Nun holt der Käufer das gekauft Farzeug ab und konntroliert auch nicht die Papiere so genau.

Als der Käufer dann mit dem Auto zuhause ist und nochmal alles in ruhe durch geht fält auf das der PKW schon seit 05.2005 kein TÜV mehr hat.

Nun macht der Käufer das auto für ca. 600 euro TÜV fertig.

Kann der Käufer des PKWs nun an den Verkäufer die Forderung stellen einen teil oder die ganzen Kosten zu übernehmne?

Das Fahrzeug möchte der Käufer aber behalten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schlunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Kann keiner zu dem Fal infos erteilen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird doch kein Richter glauben, dass die Person nicht die TÜV-Eintragung gelesen hat.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schlunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie sieht es aus wenn das Fahrzeug keinen Kenzeichen mehr hatte und auch kein TÜV bericht dabei war nur die Abmeldebescheinigung und da steht es nur ganz klein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Aus den Umständen wäre zu vermuten: bei Übergabe haben sich Verkäufer und Käufer darauf geeinigt, daß der Verkäufer das Auto doch nicht mehr zur HU bringen soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schlunder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Und was ist wenn nun der Käufer nachdem er die fehlende HU zuhause bemerkt hat mit dem Verkäufer am Telefon gesprochen hat und der Verkäufer immer noch der meinung ist das der PKW noch HU hat!

(Jetzt kommt sicher das der Käufer das nicht beweisen kann oder so)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dann war es wohl ein Versehen, man schickt dem Verkäufer per Fax das entsprechende Papier (hier wohl die Abmeldebescheinigung) und schlägt ihm vor, daß man der Einfachheit halber selbst die HU durchführen läßt und ihm die Rechnung dafür übersendet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne den Verkäufer vorher nachweisbar aufgefordert zu haben, den TÜV nachzuholen, gibt es jetzt jedenfalls wohl kaum noch Möglichkeiten. Immer erst dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung geben, bevor man selbst Hand anlegt (bzw. anlegen lässt).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.