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Unfall im Ausland

 
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scot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 16:33    Titel: Unfall im Ausland Antworten mit Zitat

Hallo,

Unfall in Italien zwischen einem deutschen Fahrzeug und einem italienischen Fahrzeug (Verursacher):
kann man Ansprüche wegen entgangener Urlaubstage geltend machen (Aufenthalt im Krankenhaus)? Wenn ja, wie hoch sind die Ansprüche und wo gibt es §§ oder Refelungen dazu?

Vielen Dank,
scot
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:02    Titel: Re: Unfall im Ausland Antworten mit Zitat

scot hat folgendes geschrieben::
Unfall in Italien


Ich glaube, dann gilt italienisches Recht. Da würde ich an Ihrer Stelle wohl einen Anwalt konsultieren.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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scot
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und wie wäre es bei einem Unfall in Deutschland? Gäbe es hier SE für eingangenen Urlaub?

scot
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell ist jeder, der Drittenn Schäden fahrlässig oder vorsätzlich zufügt, unbegrenzt haftbar zu machen (§823 BGB).

Ich wüsste in dem Fall nur nicht, wie und in welcher Höhe man den entgangenen Urlaub materiell entschädigen könnte. Auch da wird ein Anwalt sicher weiterhelfen können (Stichwort Gerichtsurteile).
_________________
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