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Verfasst am: 01.08.05, 16:03 Titel: Kündigung bei wiederholtem Nichtzahlen der Miete ?
Hallo
Der Mieter zahlt mehr als 2 Monate seine Miete nicht und wird abgemahnt - mit letzter Frist - er wird aufgefordert, zum Anfang des kommenden Monats die dann drei fälligen Mieten komplett zu zahlen - andernfalls droht fristlose Kündigung. Kurz vor Ablauf der Frist bezahlt er eine Monatsmiete - nicht drei. Kann er darauf fristlos gekündigt werden ? Wie soll man reagieren. Theoretisch kann er sich weigern die zwei ausstehenden Mieten zu bezahlen - ohne dass eine Kündigung durchsetzbar wäre ? - oder ?
(Zur Info: Im Mietvertrag steht, dass fristlose Kündigung nach drei nicht gezahlten Mieten eintreten kann - nicht wie üblich nach BGB zwei.)
Wäre denn eine fristgemäße Kündigung möglich - auch wenn eine Mindestmietdauer im Mietvertrag vereinbart ist ?
Nick
Bei Mindestmietzeit kann gar nicht ordentlich gekündigt werden, nur ausserordentlich.
Eine Kündigung wegen nicht zahlen oder nur Teilzahlung ist sehr wohl möglich. Hierzu sollte ein Anwalt für Mietrecht beauftragt werden, dieser wird das notwendige einleiten.
Gesetz den Fall, der Mieter zahlt
(1) einen bestimmten Betrag über längere Zeit nicht, der aber gerade noch nicht die Summe erreicht die zur fristlosen Kündigung erforderlich ist - er ist also andauernd mit z.B. etwas weniger als 2 Monatsmieten in Rückstand - oder / und
(2) er zahlt regelmäßig 1-2 Wochen zu spät seine Miete (über mehrere Monate)
- gibt es in diesen Fällen Richtwerte - ab wann man außerordentlich bzw. fristlos kündigen kann. Oder muss man das im Einzelfall gerichtlich auf gut Glück durchsetzten - ohne sicher zu sein, dass man kein Recht bekommt und auf seinen Kosten sitzen bleibt.
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