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Alibi-Studium

 
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Anica
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:55    Titel: Alibi-Studium Antworten mit Zitat

Angenommen, man schreibt sich auf einer Uni ohne Zulassungsbeschränkung ein, meldet sich dann aber nie wieder bei dieser Uni, d.h. geht weder zur Vorlesung noch zu Klausuren etc. - bis man sich dann wieder abmeldet.
Es besteht ja keine Anwesenheitspflicht, oder?
Welche Auswirkung hat das auf ein ernsthaft begonnenes Studium?
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.07.05, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sie an einer dt. Uni eingeschrieben sind, dann können sie keine Wartesenester sammeln.
Nehmen wir als Beispiel Medizin: Ist der NC bei Medizin 1,3, sie haben aber nur einen Abi-Schnittvon 3,3, dann haben sie in der Regel nur noch die Möglichkeit über die Wartesenester einen Platz zu bekommen.

Wenn sie aber an einer dt. Hochschule eingeschrieben sind, dann können sie keine Wartesemester sammeln. Aus diesem grunde sollte man sich gut überlegen, ob man ein Alibi-Studium riskiert.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nur eine Vermutung meinerseits: Evtl. müssen Sie dann, je nach Bundesland, mehr Gebühren zahlen? ("Langzeitstudent", "Zweitstudium"?)

Die Frage ist natürlich auch, was das bringen soll. Hört sich für mich leicht nach Sozialbetrug an (Kindergeld, Bafög, Waisenrente, wofür man halt so ein Studium brauchen kann...).
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Nur eine Vermutung meinerseits: Evtl. müssen Sie dann, je nach Bundesland, mehr Gebühren zahlen? ("Langzeitstudent", "Zweitstudium"?)

Die Frage ist natürlich auch, was das bringen soll. Hört sich für mich leicht nach Sozialbetrug an (Kindergeld, Bafög, Waisenrente, wofür man halt so ein Studium brauchen kann...).

Für das 2.Studium müsste man erstmal das erste absolvieren.
Ich glaube kaum, dass das unter Betrug fällt. Kindergeld bekommt man m. W. auch so. BaföG wird evtl. bei der 2. Immatrikulation gestrichen. Und die Waisenrente hat vermutlich auch nichts mit dem Studium zu tun. Selbst wenn, es ist jedem selbst überlassen warum man sich einschreiben lässt.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 00:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das ähnlich. Rechtliche Probleme sollten durch die beschriebene Vorgehensweise eigentlich nicht entstehen.

Allerdings muss man in der Tat im "Zweitstudium" recht schnell mit Langzeitstudiengebühren rechnen. Und die sind z.T. recht hoch.

Gruß
mc
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::

Allerdings muss man in der Tat im "Zweitstudium" recht schnell mit Langzeitstudiengebühren rechnen. Und die sind z.T. recht hoch.

Wobei bald in einigen Ländern sowieso Studiengebühren fällig werden und dann sollen diese Langzeitgebühren wegfallen und für Langzeitstudenten wird's dann billiger:
Langzeitstudiengebühren. 2.-Studium: 511,29 Euro/Semester
geplante generelle Studiengebühren: 500 Euro/Semester
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Ich glaube kaum, dass das unter Betrug fällt. Kindergeld bekommt man m. W. auch so. (...) Und die Waisenrente hat vermutlich auch nichts mit dem Studium zu tun. Selbst wenn, es ist jedem selbst überlassen warum man sich einschreiben lässt.


Sie liegen leider falsch. Ich weiß zwar nicht ob es konkret unter "Betrug" läuft, aber sowas (also sich zum Studium einschreiben aber nicht tatsächlich studieren und sich dadurch Sozial- oder Versicherungsleistungen erschleichen) ist mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Ich gehe natürlich davon aus, dass der "Student" mindenstens 18 Jahre alt ist, und ab diesem Zeitpunkt werden die genannten Leistungen nur noch während Schule, Ausbildung, Studium, Übergangszeiten, z.T, wenn man "Arbeit suchend" ist, usw. gewährt (es gibt bestimmt bestimmt noch mehr Leistungen, bei denen das selbe gilt, sollen nur Beispiele sein). Ich sehe schlicht und einfach ansonsten keinen Sinn darin, sich zum Studium einzuschreiben, obwohl man nicht studiert.
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Norb
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
Um mit dem Studentenausweis biliger ins Kino zu kommen z.B. Winken
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Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dabei wäre ich mir nicht sicher (auch abhänging vom konkreten Fall), ob es sich um eine OWi/Straftat handelt. "Vom Gefühl her" würde ich sagen, meistens eher nicht. Der Fall müsste dazu meiner Meinung nach schon sehr krass gelagert sein. Höchstens zivilrechtliche Ansprüche (Forderung der Differenz des Eintrittsgeldes Mit den Augen rollen)
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Norb
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mhhh

Student ist Student......

ob er jetzt an den Vorlesungen teilnimmt oder nicht...
oder bring ich da was durcheinander Geschockt

Aber ich meine, solange man dafür zahlt kann man studiren solange man will, oder? Frage
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H.J. Simpson
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn sie an einer dt. Uni eingeschrieben sind, dann können sie keine Wartesenester sammeln.
Nehmen wir als Beispiel Medizin: Ist der NC bei Medizin 1,3, sie haben aber nur einen Abi-Schnittvon 3,3, dann haben sie in der Regel nur noch die Möglichkeit über die Wartesenester einen Platz zu bekommen.

Wenn sie aber an einer dt. Hochschule eingeschrieben sind, dann können sie keine Wartesemester sammeln. Aus diesem grunde sollte man sich gut überlegen, ob man ein Alibi-Studium riskiert.

Es kann aber unter umständen auch genau der Trick sein den man braucht um doch noch seinen Studienplatz zu bekommen. z.B. durch den Besuch eines "artverwandten" Studienganges. Durch Anerkennung von Leistungen ist es ggf möglich sich zu einem höheren Fachsemester zu bewerben und man springt dann quasi für jemanden ein der aufgehört hat. Klappt im Allgemeinen recht gut.
Auch bei einem völlig anderem Studiengang kann dies möglich sein wenn man sich in dem anderen Studiengang entsprechend viele Wahlfächer anerkennen lassen kann.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte die Fragestellerin auch mal äußern, wofür/wozu/warum sie das machen will. Wenn es nur darum geht, zum Spaß als Student eingeschrieben zu sein, ist dagegen natürlich nichts einzuwenden. Ich sag jetzt jedenfalls erst mal nix mehr Winken
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man sollte die Rabatte für Studenten mal nicht ausser acht lassen bei der Frage ob es sich lohnt. Will man sich mal ganz legal mit einigen Softwarepaketen ausrüsten dann kann es sich schon lohnen mal 200-300 Euro für ein Semester auszugeben und dafür Preisnachlässe bei Software in Bereich von mehreren tausende Euro zu erhalten Winken Alleine beim Office-Paket des Marktführers spaart man mehr als das Semester kostet und kann sogar noch 6 Monate umsonst Busfahren Winken Aber ich pers. glaube nicht das das unter Betrug oder so fällt, solange man sich an alle Lizenzvereinbarungen etc. hält.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Genau , es tur sich im Lebenslauf immer gut, wenn man für ein Fach eingeschrieben ist, obwohl man dafür nichts macht.

Sowas wird einen Persomalchef sicher beeindrucken.
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Anica
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht darum, dass die Entscheidung für ein bestimmtest Studienfach noch nicht gefallen ist, es geht aber in Richtung Fremdsprchen. Ein längerer Auslandsaufenthalt wäre von Vorteil. Da dies - obwohl es ja prinzipiell eine Maßnahme zur Weiterbildung ist - als "Gammeln" ausgelegt wird, erachte ich den vorgetäuschten Studentenstatus von Vorteil... Man muss sich um nichts kümmern, wie z.B. Versicherungen, Steuern, blöde Fragen vom Arbeitsamt, ... usw. Dass das Kindergeld weiterläuft ist natürlich auch ein Vorteil.
Die Immatrikulation soll nicht mal ein ganzes Semester bestehen, es wird keinem der Studienplatz weggenommen (kein NC = Intresse am Studienplatz < Angebot).
Als Wartesemester zählt es also nicht mehr, aber sonst hat es keine negativen Auswirkungen - man muss es ja auch nicht im Lebenslauf erwähnen - da spricht man dann von der praktischen Anwendung einer Fremdsprache im Ausland. Studiengebühren gibt es auch noch nicht überall...

Danke für das rege Interesse Winken
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