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Betriebskostenerhöhung

 
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 05:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie sich die Entwicklung der Energiepreise in den letzten Jahren bzw. Monaten an, dann beantwortet sich Ihre Frage von alleine. Außerdem deuten die 7,5 Monate darauf hin, das in dem Abrechnungszyklus einige Wintermonate fehlen und so eine optisch niedrige Heizkostenrechnung erscheint. Bei einem kompletten Jahr ist in dem Fall mit deutlich höheren Heizkosten zu rechnen.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 07:18    Titel: Re: Betriebskostenerhöhung Antworten mit Zitat

woelfchen hat folgendes geschrieben::

Ist das zulässig? Bei der geringen Abweichung dürfte doch höchstens 1 Euro mehr verlangt werden. Aussagelose Begründung: Um keine großen Nachzahlungen und Guthaben zu erhalten, seien die Vorauszahlungen entsprechend angepaßt worden.
Im Falle der Heizkosten wohl ist eher eine Erniedrigung gerechtfertigt.


Auf die konkreten Zahlen will ich hier nicht eingehen. Ganz allgemein scheinen Mieter aber häufig mit den komplizierten Berechnungen, die im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung anfallen, überfordert zu sein. Es ist zumindest nur schwer vermittelbar, dass das Abrechnungsergebnis in keinem direkten Zusammenhang zur aktuellen Höhe der monatlichen Vorauszahlungen steht. Eine Differenz zwischen den Monatsbeträgen Vorauszahlungen alt und Vorauszahlungen neu lässt sich aus dem Abrechnungsergebnis nicht ableiten.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Höhe der Vorauszahlung muss angemessen sein. Sie muss sich nach den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten richten. Die Vorauszahlungen sollen keinen kostengünstigen Kredit für den Vermieter darstellen. Ergibt sich also bei der Nebenkostenabrechnung eine hohe Rückzahlung, sind die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch, müssen diese angemessen gesenkt werden. Nach Vorlage der Abrechnung kann der Mieter den Vorauszahlungsbetrag auf eine angemessene Höhe herabsetzen. Der Vermieter darf ebenfalls den Vorauszahlungsbetrag anpassen. Einen zu niedrigen Betrag kann er erhöhen. Dieses Recht steht ihm aber nur zu, nachdem er über die Betriebskosten abgerechnet hat. Bevor die Anpassung des Vorauszahlungsbetrages vorgenommen werden darf, müssen Vermieter oder Mieter der anderen Mietpartei dies in Textform mitteilen. Textform heißt, das die Mitteilung nicht persönlich unterschrieben sein muss, sondern die Übermittlung per Telefax oder eMail geschehen kann.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Auf welchem Stern leben Sie?

Schlagen Sie irgendeine Zeitung auf und lesen Sie was über Ölpreis, Strompreis, Gaspreis usw. Mit den Augen rollen
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Ford Prefect
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

@woelfchen
Ich galube nicht, dass Du die Betriebskostenerhöhung zahlen mußt aber ich gehe davon aus, dass es sinnvoll ist zu zahlen. Die insgesamt 20,16 Euro werden einen vernünftigen Vermieter nicht stören, wenn Du sie nicht zahlst, aber einen vernünftigen Mieter auch nicht.
Bei diesen Zahlen solltest Du davon ausgehen, dass Du am Ende eine erhebliche Nachzahlung zu erwarten hast, und dann bitte nicht jammern.
_________________
ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

woelfchen hat folgendes geschrieben::

Aus den von mir angegebenen Daten ist eine solche Einschätzung durchaus möglich. Man braucht ja nur die Gesamtkosten durch die Anzahl der Monate zu teilen.


Das sehe ich nicht so. Zu bedenken ist auch, das die NK für das Folgejahr nicht wirklich geringer werden? Außerdem denke ich das eine vom VM gewollte Erhöhung der NK von 20 € im Jahr nicht diskutierbar ist. Auf den Arm nehmen
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Tani0815
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist wohl angenehmer - 20,16 EUR im Monat mehr bezahlen von Anfang an und evtl. eine Rückzahlung erhalten oder am Jahresende eine Nachzahlung in Höhe von 241,92 EUR leisten müssen?
Das Geld ist doch nicht verloren - es sei denn es wird tatsächlich aufgebraucht. Und vielleicht weiß der Vermieter einfach bereits dass sich bestimmte Beträge (Wasser/Müllgebühr etc.) erhöhen werden!!!???
Ich würde einmal mit ihm sprechen - vielleicht erläßt er die Erhöhung, aber dann kann es durchaus zu og. Nachzahlung kommen........
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