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Folgende E-Mail habe ich bereits versendet, und da ich zu faul bin, dies neu zu formulieren hier einfach die Kopie der selbigen:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In unserer Jugendwehr ist es seid jeher Praxis, dass bei Jugendfreizeiten mindestens ein Betreuer auf dem Zimmer der zu Betreuenden schläft.
Dies verärgerte mich bereits als Jugendlicher, und nun fuhr ich selbst als Jugendbetreuer auf eine solche Freizeit mit und musste feststellen, dass dies auch für einen Betreuer nicht sehr angenehm ist.
Da man unsere Führung meist durch simple Diskussionen über ein solches Thema nicht umstimmen kann, da dies ja auch den Vorteil mit sich bringt, dass die Jugendlichen die Nachtruhe wesentlich besser einhalten. Nun erzählte mir meine Schwester, welche gerade den Jugendleiterschein abgeschlossen hat, dass dies auch rechtlich verboten sei. Leider fehlen ihr die notwendigen Texte und auch im Internet war nichts auffindbar.
Nun meine Bitte an sie: Könnten sie mir, falls vorhanden, entsprechende Gesetzestexte bzw. Urteile zukommen lassen.
Ich hätte mich mit dieser bitte auch an das Forum gewendet, wenn dieses nicht offline gewesen wäre.
Im Vorraus vielen Dank für ihre Bemühungen
Verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
Ich wäre sehr erfreut darüber, eine Antwort zu diesem Thema zu erhalten
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