Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.07.05, 18:59 Titel: Kommisarischer Kassier so möglich?
Hallo!
Unser Kassier (3. Vorsitzender ist laut Satzung gleichzeitg Kassier) möchte aus Zeitmangel sein Amt niederlegen. Bis zu den Neuwahlen im Frühjar 2006 benötigen wir deshalb einen neuen Kassier. Unser jetziger Kassier hat ein Vereinsmitglied gefunden, daß seine Aufgaben für ihn erledigen würde. Dieses Vereinsmitglied ist nicht Mitglied des Vereinsausschusses. Das würde bedeuten, daß unser jetziger Kassier weiterhin im Amt bleibt, jedoch eine andere Person seine Aufgaben übernimmt.
Dazu jetzt einige Fragen:
1. Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig?
2. Der Kassier wäre für jede Tätigkeit dieser Ersatz-Person haftbar, richtig?
3. Welche der beiden Personen wird dann zu Vereinsausschuss-Sitzungen geladen und ist dort stimmberechtigt?
4. Wenn diese Vorgehensweise nicht rechtens ist, gibt es einen anderen Weg, als den der Neuwahl eines 3. Vorsitzenden/Kassiers?
5. Was gilt es sonst noch zu beachten?
Vielen Dank für eure Antworten.
Auszug aus unserer Satzung:
Zitat:
§ 10 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2.Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden, der zugleich das Amt des Kassiers inne hat.
(2) Sie vertreten den Verein, je einzelvertretungsberechtigt, gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis sind der 2. und 3. Vorsitzende dem Verein gegenüber verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden (der 3. Vorsitzende weiter nur bei Verhinderung des 2. Vorsitzenden) auszuüben.
§ 11 Vereinsausschuß
(1) Der Vereinsausschuß besteht aus
• dem Vorstand
• dem Schriftführer
• dem Jugendleiter
• den vier Beisitzern
...
(2) Die Aufgaben des Vereinsausschusses liegen in der ständigen Mitarbeit bei der Führung der Geschäfte durch den Vorstand.
(3) Von den vier Beisitzern werden zwei nur durch die Aktiven gewählt.
(4) Der Vereinsausschuß nimmt im übrigen die Aufgaben wahr, für die kein anderes Vereinsorgan ausdrücklich bestimmt ist.
Ein nicht gewähltes Vereinsmitglied kann keinesfalls ein Vorstandsamt übernehmen, auch nicht vorübergehend.
Wen ein gewähltes Vorstandsmitglied seine Funktion nicht wahrnehmen will/kann, muss dies ein anderes gewähltes Vorstandsmitglied bis zur Wiederbesetzung kommissarisch übernehmen.
Hallo,
diesen Thread hab ich wohl irgendwie übersehen, tut mir Leid, lionking.
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu Eurer Satzung (soweit angegeben). Es findet keine mehrfache Verwendung des Begriffes "Vorstand" statt (z.B. "Vorstand", "erweiterter Vorstand", "Hauptvorstand", Gesamtvorstand" u. dgl. mehr), sondern das eine Organ heißt "Vorstand" und das andere heißt "Vereinsausschuss". Da kann es nicht zu Verwirrungen bzgl. des Begriffes "Vorstand" kommen.
Solcherlei Praxis "predige" ich, seit ich Mitglied im FDR bin (und noch viel länger)
Nun zu den Fragen:
1 + 2) Der Vorstand (nicht der Kassier allein) kann einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, die diese berechtigt, für den Verein zu handeln. Diese andere Person handelt dann als "Erfüllungsgehilfe", für dessen Handlungen der Vorstand wie für eigene Handlungen haftet.
Eine wichtige Frage ist jedoch: akzeptieren die Geschäftspartner des Vereines (z.B. die Bank) eine solche Vollmacht?
3) Zu den Vereinsausschusssitzungen müssen dessen sämtliche Mitglieder geladen werden und ausschließlich diese sind stimmberechtigt - es sei denn, eine explizite Satzungsvorschrift schriebe vor, dass die Teilnahme- und Stimmberechtigung ebenfalls per Vollmacht übertragbar sei. Solch eine Regelung habe ich allerdings noch nie gesehen.
4) Als Vorstand bzw. Kassier würde ich diesen Weg nicht gehen.
Der Kassier sollte stattdessen sein Amt mit einer ausreichenden Frist niederlegen, wenn er keine Zeit mehr dafür hat. Die Frist sollte mindestens so lang sein wie die Einberufungsfrist für eine (außerordentliche) Mitgliederversammlung, besser eine bis zwei Wochen mehr.
Der Restvorstand soll dann eine MV einberufen und eine Nachwahl stattfinden lassen.
5) Die Satzung und die Vereinsordnungen
Weiterhin ist zu beachten, dass der Restvorstand nach der wirksam gewordenen Amtsniederlegung eines seiner Mitglieder nicht mehr beschlussfähig ist. Der Vorstandsbeschluss zur Einberufung einer MV und sollte daher noch während der Niederlegungsfrist des Kassiers erfolgen.
1 + 2) Der Vorstand (nicht der Kassier allein) kann einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, die diese berechtigt, für den Verein zu handeln. Diese andere Person handelt dann als "Erfüllungsgehilfe", für dessen Handlungen der Vorstand wie für eigene Handlungen haftet.
Eine wichtige Frage ist jedoch: akzeptieren die Geschäftspartner des Vereines (z.B. die Bank) eine solche Vollmacht?
Das würde bedeuten, der Vorstand kann eine Vorstandsfunktion an ein Nicht-Vorstandsmitglied delegieren?
Das würde bedeuten, der Vorstand kann eine [b][u]Vorstandsfunktion[/u][/b] an ein Nicht-Vorstandsmitglied delegieren?
Nein, da du nichts über eine Satzungsregelung geschrieben hast, vwonach der Vorstand ein anderes MItglied kommisarisch in den Vorstand berufen kann.
JS meint nicht in eine Vorstandsfunktion, sondern einfach als jemand der die Arbeit macht (haupt-/ neben/ oder ehrenamtlich.)
Praktisch als Erfüllungsgehilfe für den Kassierer, welcher weiter im Amt bleibt und die Verantwortung trägt.
Spezi
Hallo,
so wie Spezi es ausgedrückt hat, habe ich es gemeint. Die Funktion selbst und damit auch die Verantwortung bleibt beim Vorstand / Kassier. (siehe auch meine Antwort zu 3) )
Herzlichen Dank für die ausführlichen Informationen.
Demnach ist unser Vorgehen rechtens, birgt aber für den jetztigen Kassier das Risiko, daß sein "Erfüllungsgehilfe", wie ihr das nennt, einen Fehler macht.
Zu Sitzungen muß weiterhin der Kassier eingeladen werden, bis Neuwahlen stattgefunden haben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.